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Rentenneuberechnung

von Rentner30.04.2017 | 18:26
1678 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo liebes Form, ich beziehe eine Rente und möchte doch einmal neutral meine Rente überprüfen lassen. Also ob die Rechnung der DRV stimmt.Weiß jemand wo man das machen kann.

10 Antworten

Fortitude oneam 30.04.2017 | 19:37
Ja können Sie. Über einen unabhängigen Renttenberater gegegen ein entsprechendes Entgelt. Ich frage mivh wieso? Wenn die im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten und Entgelte vollständig und richtig sind, stimmt auch der Bescheid. Mfg
W*lfgangam 30.04.2017 | 21:14
...eigentlich ohne große Anstrengung möglich, wenn Sie nicht gerade auf einem Amt mit Kükenbesatz waren ;-) Gruß w.
Rentneram 30.04.2017 | 20:28
Ich hatte eine Neuberechnung bei der DRV wegen Altersrente für Schwerbehinderte beantragt, Ergebnis war etliche Rentenpunkte bekäme ich weniger.Aber ich habe Bestandschutz, somit auch keine Rentenkürzung.Nur mir hat niemand beim Amt erklären können wieso auf einmal weniger Rentenpunkte herauskamen.
Rentensputnikam 01.05.2017 | 07:14
Beide Bescheide miteinander vergleichen, dann wissen Sie wo der Haken bei der Neuberechnung lag. Oder mit beiden Bescheiden in eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV gehen und sich dort den Unterschied erläutern lassen. 3. Alternative: Schriftliche Erklärung beim zuständigen RV-Träger anfordern!
Jonnyam 01.05.2017 | 08:17
Wo wohnen Sie fortitude one damit ich Ihnen anhand von Bescheiden nachweisen kann, dass das nicht immer stimmt mit den richtigen Bescheiden bei richtigen Daten?
=//=am 02.05.2017 | 09:58
Weshalb haben Sie eine Neuberechnung der Altersrente beantragt? Haben Versicherungszeiten gefehlt? Haben Sie vorher eine Erwerbsminderungsrente bezogen? Sind die Entgeltpunkte aufgrund des EM-Rentenbezuges besitz geschützt? Wenn Sie hierzu nähere Angaben machen, läßt sich Ihr Problem vielleicht leichter lösen.
Rentneram 02.05.2017 | 13:20
EM-unbefristet,ich wollte nur wissen wann ich mit Schwerberhinderung (100%)auch unbefristet ,in Altersrente gehen kann.Dabei kam halt die Rentenneuberechnung mit einer geringeren Rentenpunktezahl heraus.
=//=am 02.05.2017 | 14:13
Es ist kein Einzelfall, dass bei einer Umwandlung der EM-Rente in eine Altersrente die Entgeltpunkte niedriger sind. Der Grund hierfür ist u.a., dass bei der Umwandlung der EM-Rente eine andere Rechtsanwendung zum Tragen kommt als bei der Altersrente ODER dass die Altersrente als Folgerente mit einem Abschlag behaftet wäre. Der entsprechende § 77 SGB VI ist "Laien" m.E. sehr schwierig zu erklären. Ich kann es leider nicht. :-)
=//=am 02.05.2017 | 14:46
Ja, auf jeden Fall (§ 88 Abs. 1 SGB VI). Auf die bisherigen EP (aus der EM-Rente) besteht Besitzschutz.
Rentneram 02.05.2017 | 14:32
Dankeschön, =//=,aber ich habe Bestandsschutz?
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