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Experten-Antwort

Rentenniveau

von Konrad Schießl10.04.2017 | 16:02
1493 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Stellungsnahme zu den Lesebeitrag unter Magazin in "ihre Vorsorge"Was steckt dahinter" Endlich einmal erscheint der Hinweis, das Niveau ist kein Prozentsatz, den die Senioren von ihrem Verdienst als Rente erwarten können. Merksatz: Wie wird das Rentenniveau berechnet? Merksatz: Nettorentenniveau vor Steuern? Merksatz: Bei sinkenden Rentenniveau sinken nicht die Renten! Diese Aussagen sind nicht unwichtig, das Rentenniveau ist nicht vergleichbar mit 71,75% des zuletzt erhaltenen Gehaltes für die Berechnung einer Pension der Beamten. Sehe das Niveau nur als Größe für den Eckrentner, der eine Durchschnittsrente erhält aufgrund für 45 Jahre gleichbleibenden jährlichen Durchschnittslohn aller Beschäftigten ohne die Beamten. Rechne ich für das Jahr 2017, wie ablesbar, 37103 vorläufigen Durchschnitts- verdienst und für das Jahr 2017 im 1. Halbjahr 30,45 Rentenwert für 1 EP. x 6 Monate x 45 Jahre sind dies 8.221,50 , im 2.Halbjahr bei 31,03 Rentenwert( Erh. am 1.7. 1,9% in West) sind dies 31,03 x 6 Monate x 45 Jahre 8.378,10 Bruttorente, insgesamt 16.599,60 : 37103 44,74 Niveau und nicht 48,20%. Dies liegt daran, es wird jeweils der durchschnittliche Aufwand zur zusätzlichen Altersvorsorge reduziert, ebenfalls das Durchschnittsentgelt, leider für den Laien nicht nachvollziehbar. MfG.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da der Beitrag von Herrn Schießl keine rentenrechtliche Fragestellung erhält und im übrigen der von ihm zitierte Beitrag selbst erklärend ist, erübrigt sich eine weitere Kommentierung im Rahmen einer Expertenantwort.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Lieber Herr Schießl,

lassen Sie es gut sein, auch für Sie gilt, dass dies kein Diskussionforum ist.

Mit freundlichem Gruß - Ihr Experte

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9 Antworten

Herz1952am 10.04.2017 | 17:20
Hallo KS, Das Niveau wirkt sich auch bei allen anderen Rentnern aus und gilt somit für alle in % ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes. Die "Standardrente" ist nur als Grundzahl bzw. als Beispiel zu sehen. In der folgenden Tabelle ist es aufgeführt. Es sollte aber demnach nicht Netto heißen, sondern Brutto. Die Nettorente ist dann abhängig von den Steuern die darauf entfallen, sowie von den jeweiligen SV-Beiträgen. Netto ist eigentlich nicht vorhersehbar. Nur das Bruttoniveau. Insofern ist das "Nettorentenniveau" (das Wort) irreführend. Bei den Zahlen handelt es sich eigentlich um "Bruttozahlen". http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktue… Ihr dritter Merksatz ist eigentlich falsch vollkommen falsch. Die Aussage für den Vergleich mit den Beamten vollkommen korrekt. Bei diesen richtet sich die Pension nach dem letzten Netto aber zusätzlich noch den Jahren der "Beschäftigung oder Alters" (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher) und es können dann auch niedrigere %-Sätze sein. Ihr genannter % Satz ist der Höchstsatz. MfG
Herz1952am 10.04.2017 | 17:30
Kleine Korrektur: so wie es in dem Link erklärt ist, handelt es sich um das Brutto-Niveau abzüglich der dann geltenden SV-Beiträge, das gibt dann das Netto-Niveau von dem dann die % Sätze (absteigend) genommen werden. Es müsste also das "Netto" jährlich durch SV/PV angeglichen werden. Aber die Auswirkungen treffen jeden, nicht nur "Eckrentner". MfG
Schorscham 10.04.2017 | 19:48
Bei diesen richtet sich die Pension nach dem letzten Netto aber zusätzlich noch den Jahren der "Beschäftigung oder Alters" (da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher)
Hallo Herz1952, ich bin mir nicht nur halb sicher, dass Sie ganz sicher daneben liegen ;-)
Wie, @Herz1952 war ausnahmsweise auf dem Holzweg?;-) MfG
Fastrenteram 10.04.2017 | 20:02
Hallo Schorsch! Wenn Sie "außnahmsweise" durch "wie immer" ersetzen, stimmt Ihre Aussage zu Herz1952!
Schorscham 10.04.2017 | 20:29
Ich vergaß die "Ironie on und -off-Hinweise".;-) MfG
Konrad Schießlam 11.04.2017 | 10:14
Die genannten Merksätze sind doch nicht auf meinen Mist gewachsen. Habe doch nur Stellung genommen zu den Ausführungen unter Magazin vom 7.04.2017. Überschrift: Rentenniveau: Was steckt dahinter? Zahl ist kein Prozentsatz, den Senioren von Ihrem letzten Verdienst als Rente erwarten können. Die genannten 71,75% als Höchstsatz für Pensionen gelten vom Bruttogehalt eines Beamten. Auch der geschriebene Merksatz hat es mir angetan: Wiederholung:Bei sinkendem Rentenniveau sinken nicht die Renten. Habe bereits im Juli 2013 Ausführungen gemacht, diese wurden als Experten Antwort bestätigt. Übrigends, die Ausführungen vpm 7..4.2017 finde ich als Lesebeitrag hier nicht mehr, Autor:Deutsche Rentenversicherung MfG.
Fastrentneram 11.04.2017 | 12:52
Hut ab Konrad Schießl!! Es schaffen nur wenige so penetrant ihre überflüssigen Beiträge hier ins Forum zu bringen, dass sogar der Experte von ihnen persönlich Mäßigung einfordert.
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