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rentenpfändung

von rentner31.10.2009 | 19:27
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wieviel rente darf gepfändet werde?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo rentner,

grundsätzlich ist eine Rente bei einer Geldforderung - wie auch Arbeitslohn oder Gehalt - nur eingeschränkt pfändbar. Pfändbar ist nämlich nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, die sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung ergibt. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Für Alleinstehende beträgt die Grenze derzeit 989,99 Euro monatlich. Die Prüfung und Festlegung der Höhe des pfändbaren Betrags erfolgt vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht.

Besonderheiten gelten für den Fall, dass der Gläubiger ein Sozialleistungsträger ist (Möglichkeit der Aufrechnung/Verrechnung). Hier kann bis zur Hälfte der Rente einbehalten werden, soweit hierdurch keine Sozialhilfebedürftigkeit entsteht.

Für genauere Informationen - insbesondere im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Situation - sollten Sie sich mit einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.

3 Antworten

Schiko.am 31.10.2009 | 20:22
Diese Aussage müssen Sie mit Vorsicht lesen. Nannte erst kürzlich diese Grenze, dies hat am 30.10.2009 Plappermaul "Supermann" so kommentiert. " Auch wenn sie hier im Forum niemenden helfen, weil sie immer falsche Antworten geben, ( aktuell "Pfändung" ) was solls, sie sind einfach toll" wiederhole ich einfach die mir Bekannten Beträge, da Plappermaul seine Beträge nicht nannte. Alleinstehend bis 989.99 pfändungsfrei Zwei Personen bis 1.279,99 pfändungsfrei Drei Personen bis 1.359,99 pfändungsfrei. Auch mit solchen Menschen müssen wir leben. MfG.
Schiko.am 01.11.2009 | 18:00
Da haben Sie natürlich auch recht Dirk. Das soll aber niemanden hindern eine Frage zu beantwor- ten statt zu stänkern und es selber unterlassen richtige Zahlen zu nennen. Im übrigen war die die Anfrage allgemeiner Art nach den Pfän- dungsfreigrenzen und nicht eingegrenzt bei Beitragsschulden. Der kann den Hut ruhig wieder aufsetzen, kann gut für das Gehirn sein. MfG,
Angelika Telegeam 24.02.2011 | 16:08
Hallo,habe ihren Beitrag gelesen und hoffe nun das Sie mir evtl auch weiterhelfen können. Meine Schwester hat folgendes Problem sie bezieht seit 2002 rente aufgrund von Arbeitsunfähigkeit.nun hat die Krakenkasse festgestellt,das sie 8Jahre keine Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt hat war aber ein Verschulden derAOK und nun sollSie für 4Jahre zurückzahlen.Die Rentenversicherung will den Betrag von 2770Euro auf einmal haben Oder sie behält die Hälfte der Rente ein.Ist das so rechtens oder macht es Sinn dagegen anzugehen Sie hat nach abzug aller Unkosten wie Miete und Versicherungen nur 305Euro zum Leben.Wäre sehr froh wenn schnell eine Antwort bekommen könnte
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