Rentenpflicht bei Arbeitslosigkeit

von
Roland

Zitiert von: Roland
Nun habe ich aber gehört, das ich in diesem Fall sofort in Rente gehen müsse und das ALG 1 nicht über die volle Zeit bekommen würde. Stimmt das?

Oder meinen Sie:
Die Zeit des ALG 1-Bezuges von 2 Jahren zählt nicht mehr auf die Wartezeit von 45 Jahren für eine abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze?

Das wäre dann richtig. Spielt aber ja keine Rolle mehr, wenn Sie schon die 45 Jahre ohne die mögliche Arbeitslosigkeit haben sollten.

Einfach schon einmal vorher klären, ob und ab wann die 45 Jahre Wartezeit vorliegen.

Das ist bereits geklärt: Nein, die 45 Jahre erreicht man als früherer Oststudent eben nicht
rechzeitig! Ich schaffe die 45 Jahre einen Monat vor Erreichen der Regalaltersrente :-).

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