Rentenpflichtiger Job nach Altersteilzeit

von
Piet

Moin, ich habe folgende Frage: Ich werde im März 2024 63 Jahre alt und wollte dann nach dem Ende meiner dreijährigen Phase der passiven Altersteilzeit in die vorgezogene Altersrente (nach Berechnungen der Rentenversicherung rund 2000 Euro im Monat) gehen. Jetzt habe ich eine vage Chance auf einen rentenpflichtigen Job im Anschluss an die passive ATZ bei einem anderen Arbeitgeber, allerdings mit deutlich weniger Stunden, maximal würde ich etwa 30 Prozent meines ehemaligen Lohns erhalten. Dazu drei Fragen: 1. Ich habe damals bei meinem Arbeitgeber unterschrieben, dass ich nach der passiven ATZ in Rente gehe. Darf ich meine Meinung hier ändern? 2. Wird sich meine Altersrente verringern, wenn für die letzten gut drei Jahre weniger in die Rentenkasse eingezahlt wird? 3. Wie hoch muss der Verdienst mindestens sein, damit eine Rentenversicherungspflicht eintritt? Danke für Eure Einschätzungen.

von
Bernd

1. Betrifft Arbeitsrecht, bitte an einen entsprechenden Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden.

2. Nein, die Altersrente steigt durch die Beiträge und durch geringere Abschläge, falls Sie diese erst später in Anspruch nehmen.

3. Es gibt keine Untergrenze.
Aber bei einem Minijob könnten Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was aber i.d.R. nicht sinnvoll ist.

von
W°lfgang

Zitiert von: Piet
1. Ich habe damals bei meinem Arbeitgeber unterschrieben, dass ich nach der passiven ATZ in Rente gehe.

Hallo Piet,

sind Sie sicher?

Sie werden wohl nur unterschrieben haben, dass im Rahmen der ATZ Ihr Arbeitsverhältnis zum Tag xx.yy.zzzz endet. Eine grundsätzliche Verpflichtung, dann eine Rente beantragen zu MÜSSEN, ist mir nicht bekannt - ATZ-Vertrag noch mal genau nachlesen!

Nach Ende ATZ können Sie sowohl Rente und Arbeitseinkommen/Hinzuverdienst erzielen + das weitere Einkommen erhöht die (lfd.) Altersrente, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Wäre der Idealfall, Arbeitseinkommen und schon Rente (Teilrente) mitnehmen. Um welche Summen es da geht, wie das Procedere, darüber informiert Sie die nächste Beratungsstelle = Thema ist seit 5 Jahren wie geschnitten Brot ;-)

Wenn Sie schon vorher mehr wissen wollen, schauen Sie doch einfach in Ihre letzte Rentenauskunft in den Abschnitt "Hinzuverdienst/Altersrenten", wie das geht - dort schon alles erklärt.

Gruß
w.

von
Schade

Zudem sollten Sie vielleicht den Jahreswechsel abwarten und die Frage ob der erlaubte Zuverdienst neben einer Rente künftig bei 6300€ liegt oder vielleicht höher.

Eventuell könnte es ja auch sinnvoll sein nach Ende der ATZ mit Abschlag in Rente zu gehen und mehr als einen Minijob dazu zu haben?

Es gibt Quellen die munkeln dass unserer Koalition da was plant....Im Dezember wissen wir wohl mehr diesbezüglich und bis Ende der ATZ haben Sie ja noch alle Zeit der Welt.

PS: wie sollte Ihr AG Sie zwingen nach Ende der ATZ den Antrag zu stellen, wenn Sie das nicht wollten? Begleitet er Sie mit vorgehaltener Waffe zum Rathaus oder zur DRV?

von
W°lfgang

Zitiert von: Schade
Zudem sollten Sie vielleicht den Jahreswechsel abwarten und die Frage ob der erlaubte Zuverdienst neben einer Rente künftig bei 6300€ liegt oder vielleicht höher.

ähm ...die/seine ATZ endet erst 2024 - mein ja nur *g

Gruß
w.

von
Schade

...sollte das Parlament die höhere Verdienstgrenzen unbefristet festschreiben, was im Herbst passieren könnte, wüsste der Kunde irgendwann um den Jahreswechsel 22/23 was künftig gilt, so war mein Beitrag gemeint....

Experten-Antwort

Hallo Piet,

der Beginn einer Altersrente ist auch bei einer Altersteilzeitvereinbarung frei wählbar.
Zusätzliche Beitragszahlungen und geringere Abschläge erhöhen den zu erwartenden Rentenbetrag. Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich auch im Minijobbereich. Möchten Sie allerdings über die Beschäftigung krankenversichert sein, müsste Ihr Verdienst oberhalb der Grenze des Minijobbereichs (Stand 2024?) liegen.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

von
W°lfgang

Zitiert von: Experte/in
Möchten Sie allerdings über die Beschäftigung krankenversichert sein, müsste Ihr Verdienst oberhalb der Grenze des Minijobbereichs (Stand 2024?) liegen.

Ergänzend:

öhm ...das mit der KV erledigt sich wohl über die KVdR aus der in 2024 anlaufenden Rente ;-)

Gruß
w.

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