Hallo Piet,
der Beginn einer Altersrente ist auch bei einer Altersteilzeitvereinbarung frei wählbar.
Zusätzliche Beitragszahlungen und geringere Abschläge erhöhen den zu erwartenden Rentenbetrag. Rentenversicherungspflicht gilt grundsätzlich auch im Minijobbereich. Möchten Sie allerdings über die Beschäftigung krankenversichert sein, müsste Ihr Verdienst oberhalb der Grenze des Minijobbereichs (Stand 2024?) liegen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung