Freiberufliche Lehrer können - für sich allein betrachtet - versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sein.
In der Folge könnte neben der Versicherungspflicht als abhängig Beschäftigter auch Versicherungspflicht als Lehrer bestehen.
Wenn Sie in der Forensuche als Stichwort "Lehrer" eingeben, erhalten Sie unzählige Treffer (sogar mir Ihrer Fallkonstellation)
https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=29918
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