Hallo Susi Sorge,
da die Rentenversicherungsbeiträge aus dem Krankengeld und dem Arbeitslosengeld bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Rentenanspruch zu Recht gezahlt wurden, besteht hier für diese Beiträge auch kein Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit - die Beiträge bleiben also Ihrem Versicherungskonto erhalten und werden bei einer sich anschließenden Altersrente berücksichtigt. Im Übrigen möchte ich auf den Beitrag von „Sozialröchler?“ verweisen.