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Experten-Antwort

Rentenpunkt nach Feststellung der Erwerbsminderung

von Susi Sorge16.01.2015 | 22:52
1637 Ansichten
3 Antworten

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Meine Erwerbsminderung wurde nachträglich schon auf den Anfang meiner Krankheit festgelegt. Ich war aber danach noch fast 1,5 Jahre im Krankengeldbezug. Erst als ich ausgesteuert wurde, habe ich den Antrag auf EM-Rente gestellt. Bis der Rentenbescheid kam, bekam ich ALG1. Somit wurden noch 2 Jahre Rentenbeiträge enrichtet. Allerding wird der Termin der Rentenzahlung auf den Monat der Aussteuerung festgelegt. Somit hat die Agentur ja einen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Rentenbeitrag und ALG1. Werden mir für die spätere Alterrente zumindest die Beiträge bzw Rentenpunkte angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi Sorge,

da die Rentenversicherungsbeiträge aus dem Krankengeld und dem Arbeitslosengeld bis zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Rentenanspruch zu Recht gezahlt wurden, besteht hier für diese Beiträge auch kein Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit - die Beiträge bleiben also Ihrem Versicherungskonto erhalten und werden bei einer sich anschließenden Altersrente berücksichtigt. Im Übrigen möchte ich auf den Beitrag von „Sozialröchler?“ verweisen.

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2 Antworten

Sozialröchler?am 16.01.2015 | 23:17
Selbstverständlich werden Ihnen die nach Monat des Leistungsfalls bis zur Bescheiderteilung entrichteten Beiträge aufgrund eines Sozialleistungsbezugs bei der Altersrente zusätzlich angerechnet. Ob dadurch allerdings eine höhere Altersrente gezahlt werden wird, ist fraglich. Im Rahmen der Besitzschutzregelung steht Ihnen aber mindestens die Rente in bisheriger Höhe der EM-Rente zu.
Jonnyam 16.01.2015 | 23:40
Wenn Die Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr eintrat und eine Zurechnungszeit angerechnat wurde, wird wegen des Kranken- und Arbeitslosengeldbezugs die Rente dank der verbindlichen Entscheidung der DRV-Bund vom Januar 2012 Vermutlich sogar geringer ausfallen. Nur der Besitzschutz von dem Sozialröchlerbschon geschrieben hat, schützt davor, dass es mindestens dasselbe wie bisher gibt. Nach dem 60. gezahlte Beiträge könnten aber für die Katz sein. Das sollte alles genau geprüft werden. Aber nicht von der DRV, denn welche Krähe hackt sich schon selbst ein Auge aus?
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