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Experten-Antwort

Rentenpunkte

von Angelika Rappsilber25.07.2017 | 10:26
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4 Antworten

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Ich pflege meinen Ehemann. Bekomme ich als Rentner Rentenpunkte? von Schade RE: Rentenpunkte Wenn Sie die Regelaltersgrenze (65+) noch nicht erreicht haben, sind Sie sowohl als EM Rentner als auch als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente versicherungspflichtig. Somit zahlt die Pflegekasse auch Beiträge ein, sofern die sonstigen Bedingungen vorliegen. Das ist neu seit 01.01.2017. Sind Sie bereits Regelaltersrentnerin, sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und die Pflegekasse muss nichts mehr bezahlen. Allerdings gibt es da durch das Flexigesetz eine neue Möglichkeit: Wenn Sie auf 1% der Rente verzichten und die Regelaltersrente nur noch als 99% Teilrente beziehen, müsste die Pflegekasse weiter die Beiträge zahlen. Beiträge des Jahres 2017 erhöhen dann ab 01.07.2018 die Rente, Beiträge des Jahres 2018 führen ab 01.07.2019 zur Rentenerhöhung, usw. Sofern die Pflege endet, würden Sie wieder die 100% Vollrente beziehen. Das sollte sich in aller Regel sehr positiv auswirken. Ich bin am 9.7.1952 geboren, aber bekomme ja erst später Rente. Meine Fragen: 1. Ich möchte 1% weniger Rente beziehen, was muss ich beim Rentenantrag tun? 2. Wie erfährt die Krankenversicherung davon? mfg AR

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Rappsilber!

bei Bezug einer Regelaltersrente als Teilrente tritt die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ein, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein. D.h. Sie brauchen die Versicherungspflicht nicht zu beantragen.

Wenn Sie den Antrag auf Regelaltersrente stellen, können Sie diese als Teilrente beantragen (Antrag R0100, Seite 2).

Den Rentenbescheid legen Sie dann der Pflegekasse vor, damit von dort die Beiträge gezahlt werden. Diese werden falls notwendig auch rückwirkend ab Rentenbeginn gezahlt, da die Versicherungspflicht ja kraft Gesetzes eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Schadeam 25.07.2017 | 10:49
1) das wird beim Rentenantrag abgefragt. 2) Sie sagen der Pflegekasse dass Sie ab xx.xx.xxxx die 99% Rente beantragt haben und zeigen denen Notfalls den Rentenbescheid.
Angelika Rappsilberam 25.07.2017 | 10:54
Die Pflegekasse akzeptiert bestimmt nur offizielle Schreiben.
Schadeam 25.07.2017 | 11:04
Deshalb habe ich ja geraten den Rentenbescheid vorzulegen - offizieller geht es wohl kaum. :)
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