Guten Tag Frau Rappsilber!
bei Bezug einer Regelaltersrente als Teilrente tritt die Versicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen ein, wenn alle Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein. D.h. Sie brauchen die Versicherungspflicht nicht zu beantragen.
Wenn Sie den Antrag auf Regelaltersrente stellen, können Sie diese als Teilrente beantragen (Antrag R0100, Seite 2).
Den Rentenbescheid legen Sie dann der Pflegekasse vor, damit von dort die Beiträge gezahlt werden. Diese werden falls notwendig auch rückwirkend ab Rentenbeginn gezahlt, da die Versicherungspflicht ja kraft Gesetzes eintritt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung