Guten Tag, ich bin 62 Jahre alt, wechsele ab April 22 von der vollen EM Rente in die Rente für schwerbehinderte.
Seit Januar pflege ich meinen Mann ca. 3 Stunden täglich.
Hierfür werden mir ja wohl Rentenpunkte gutgeschrieben.
Erhöht sich hierdurch meine spätere Rente?
Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank
Während des Bezugs der Erwerbsminderungsrente kommt es auf den Einzelfall an, ob es zu einer tatsächlich höheren Rente kommt, ich empfehle daher eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.
Während der Altersrente dagegen kommt es zu einer höheren Rente, erstmals mit Erreichen der Regelaltersgrenze, später immer zum 01.07. des Folgejahres.
Damit die Pflegeversicherung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, sollte zu diesem Zeitpunkt eine höchstmögliche Teilrente beantragt werden und dies der Pflegekasse mitgeteilt werden.
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Und wenn Sie dann nicht mehr als Pflegeperson Beiträge der Pflegekasse bekommen, wechseln Sie wieder in die Altersvollrente...