Rentenpunkte

von
Sonne

Hallo,wie ist es, wenn ich meine Mutter pflege mit Pflegegrad2? Ich selber bekomme Erwerbsminderungsrente. Wieviel Stunden darf ich sie pflegen und bekomme ich dafür Rentenpunkte gutgeschrieben ? Vielen Danj

von
Abschläge

Hallo Sonne,

um einen Anspruch auf Beitragszahlungen zu haben, 'müssen' Sie Ihre Mutter mindestens 10 Stunden verteilt auf mindestens zwei Tagen pflegen, so die Vorgabe seitens 'Pflegekasse'

Dafür werden Beiträge für Sie bezahlt, abhängig vom jeweiligen Durchschnittsverdienst der für das Jahr gilt, in dem Sie pflegen und abhängig von der Pflegstufe.

Eine Übersicht (allerdings in EUR, nicht in EP) finden Sie in dieser Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

Während der 'Zurechnungszeit' Ihrer EM-Rente wird sich das wohl nicht wirklich zusätzlich auswirken, aber verzichten Sie dennoch nicht darauf!, denn wenn irgendwann Ihre Altersrente (und dann auch der Grundrentenzuschlag) neu berechnet wird, zählt die Pflegezeit als Grundrentenzeit, die Zurechnungszeit aber nicht.

Ansonsten dürfen Sie (seitens der Rentenversicherung) Ihre Mutter pflegen, und das Pflegegeld, das Ihre Mutter erhält (und evtl. an Sie weitergibt...) wird nicht bei Ihrer EM-Rente angerechnet. Sie müssen dies Ihrer DRV auch nicht mitteilen, denn es gehört nicht zu 'Arbeitseinkommen' und ist auch keine (zu meldende) ehrenamtliche Tätigkeit.

Alles Gute!

von
Sonne

Aber bei Erwerbsminderungsrente muss ich doch unter 3h bleiben oder ?

von
Abschläge

Zitiert von: Sonne
Aber bei Erwerbsminderungsrente muss ich doch unter 3h bleiben oder ?

nein. in dem Fall nicht. Sie 'arbeiten' ja nicht, sie 'pflegen'

lesen Sie dazu auch diesen Beitrag, der auf Sie 'übertragbar' ist, auch wenn Sie nicht mit Ihrer Mutter unter einem Dach leben

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/mit-unbefristeter-em-rente-pflegegeld-beziehen.html

von
W°lfgang

Zitiert von: Sonne
Aber bei Erwerbsminderungsrente muss ich doch unter 3h bleiben oder ?

Klarstellung:

Ehrenamtliche/private Pflegetätigkeit ist keine Beschäftigung, die die EM-Rente beeinträchtigen würde.

Für die EM-Rente zählt grundsätzlich nur, ob Sie eine Beschäftigung ausüben, die den Grundsätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht = kann noch 3 Std. tgl. und regelmäßig 5 Tage die Woche eine Beschäftigung aus den Angeboten des allgemeinen Arbeitsmarktes verrichten.

Private Pflegetätigkeit zählt nicht dazu ...und selbst dann nicht, wenn Sie Mutti 40 Std, in der Woche betreuen/pflegen würden.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo Sonne

Private Pflege im häuslichen Bereich ist keine Beschäftigung, die einem Anspruch auf Krankenrente entgegensteht.
Auf die Antworten von Abschläge und W*lfgang möchte ich daher verweisen.

Vielen Dank an die beiden

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