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rentenpunkte

von jomana20.08.2008 | 12:41
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7 Antworten

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hallo meine exfrau ist verstorben,sie hat noch keine rente bekommen ( 50 j.). bekomme ich meine rentenpunkte wieder zurück? mfg jomana

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Stellen Sie bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag unter Hinweis auf § 4 VAHRG (nach § 9 VAHRG ist der Antrag erforderlich!). Der Versicherungsträger wird die Angelegenheit prüfen und Sie vom Ergebnis in Kenntnis setzen.

Insbesondere wird geprüft, ob die aus dem Konto Ihrer geschiedenen Frau gewährten Leistungen zwei Jahresbeträge aus der übertragenen Rentenanwartschaft, bezogen auf das heutige Rentenniveau, nicht übersteigen. Zu den Leistungen zählen auch Rehamaßnahmen und Hinterbliebenenrenten.

6 Antworten

Wolfgangam 20.08.2008 | 12:53
Hallo jomana, grundsätzlich wird Ihre Rente nicht mehr um den Abschlag aus dem Versorgungsausgleich gekürzt. Es darf aber keine Hinterbliebenenrente (Witwer- oder Waisenrente) gezahlt werden. Hat Ihre Ex Reha-Leistungen erhalten, kann auch dass u. U. dazu führen, dass der Versorgungsausgleich 'nicht rückgängig' gemacht werden kann. Gruß w.
Rosannaam 20.08.2008 | 13:44
Den Antrag auf die ungekürzte Rente nach § 4 VAHRG sollten Sie erst dann stellen, wenn Sie selbst eine Rente beantragen oder beziehen. Im Rentenantrag ist eine entsprechende Frage enthalten.
Wolfgangam 20.08.2008 | 13:51
Hallo Rosanna, bei Zahlung einer Waisenrente wäre es zu spät, sich erst dann darum zu kümmern. Bei rechtzeitiger Einstellung der Waisenrente (nach einvernehmlicher Absprache) vor Erreichen des zulässigen Grenzbetrages, kann die ungekürzte Rente 'gerettet' werden. Vielleicht ist der Grenzbetrag mit etwaigen Leistungen an die Verstorbene überschritten, dann wäre 'jomano' bei eigenem Rentenbeginn sicher etwas überrascht, dass wider Erwarten doch gekürzt wird. Frage am Rande - an die DRV-Kollegin: Wie sieht es eigentlich mit Rentenauskünften/Renteninformationen aus, wenn jetzt schon feststehen würde, dass der Abschlag aus dem Versorgungsausgleich nicht wirksam wird ? (natürlich kann man auch per Kopfrechnung die abgezogenen EP draufschlagen ;-) Ich meine es nur im Sinne einer rechtlich einwandfreien Aussage über die tatsächliche/gegenwärtige Rentenhöhe. Gruß w.
Schadeam 20.08.2008 | 15:02
....m.E. steht das erst dann fest, wenn "das Gericht" entschieden hat, dass das Härteregelungsgesetz greift und der Abzug "rückgängig" gemacht ist - solange ist die RV an die ursprüngliche Entscheidung gebunden.
Rosannaam 20.08.2008 | 15:20
Nein, Schade, das Gericht entscheidet das nicht, sondern der Rentenversicherungsträger aufgrund des Antrags des Ausgl.Verpflichteten.
Rosannaam 20.08.2008 | 15:25
Hallo Wolfgang, ich hatte gerade einen ellenlangen Beitrag geschrieben, aber habe den "falschen Knopf" gedrückt, so dass ALLES weg war. ;-(((( Ich melde mich morgen noch mal; muß jetzt weg zu einer Besprechung. Gruß Rosanna.
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