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Experten-Antwort

Rentenpunkte-Anspruch für Pflege "aus der Ferne"?

von HCL08.07.2020 | 13:12
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16 Antworten

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Meine Mutter, Pflegegrad 3, wohnt auf eigenen Wunsch weiterhin in ihrem vertrauten Domizil, ermöglicht durch eine Kombination aus Tagespflege und ambulantem Pflegedienst. Ich selbst wohne ca. 300 km entfernt, verfüge über eine Vorsorgevollmacht und organisiere alles aus der Ferne. Daraus ergibt sich ein ziemlicher Zeitaufwand, der natürlich nicht regelmäßig stattfindet, sich aber im Schnitt auf 10h/Woche beläuft, sowohl aus der Ferne als auch über häufige (nicht regelmäßige) Aufenthalte vor Ort während normaler Arbeitszeiten. Ermöglicht auf meiner Seite durch eine Teilzeitstelle mit flexiblen Arbeitszeiten und einen recht toleranten Arbeitgeber. Daher meine Frage: läßt sich daraus ein Anspruch ableiten auf "Rentenpunkte für Pflege eines Angehörigen in dessen häuslicher Umgebung"? Und wenn ja, was muß ich dazu unternehmen? Schönen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HCL,

die Feststellung zu den für die Entscheidung über die Versicherungspflicht maßgebenden Pflegezeiten und zum Pflegeaufwand der Pflegepersonen hat nach § 44 Abs. 1 S. 6 SGB XI die Pflegekasse beziehungsweise das private Versicherungsunternehmen auf der Grundlage der Ermittlungen des Gutachters zu treffen.

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15 Antworten

Peter T.am 08.07.2020 | 13:32
Sie müssen im Pflegegutachten als Pflegepersonal mit mind 10 Stunden an mind 2.Tagen eingetragen sein. Falls Sie dort nicht mit der mindesranzahl drin stehen, müssen Sie mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, ob ein erneutes Gutachten erforderlich ist oder ob Sie andere Nachweise erbringen müssen. Weiterhin dürfen Sie nur unter 30 Stunden die Woche arbeiten, um zusätzliche Rentenpunkte erhalten zu können. Aber die Pflegekasse ist da eher die richtige Anlaufstelle, da sie die Kriterien erstellt und dann auch die Rentenpunkte einzahlt...
Valzuunam 08.07.2020 | 14:35
Versicherungszeiten wegen Pflege setzen vor allem voraus, dass Sie die Person tatsächlich Pflegen. Das ist aus der Ferne naturgemäß unmöglich. Die Zeit die Sie -durchaus lobenswert- mit Organisationen und Bürokratie verbringen ist keine Pflege. Es kommt also darauf an, was (wieviel) Sie tun wenn Sie vor Ort sind. Was zur Pflege gehört können Sie übrigens im Gutachten zur Feststellung des Pflegegrades nachlesen. Und auch welche Zeitansätze für diese „Verrichtungen“ angesetzt werden.
Gaskellam 08.07.2020 | 17:02
Hallo, aus der Ferne kann definitiv nicht gepflegt werden. Deshalb bekommen Sie dafür auch keine Rentenpunkte. Informieren Sie sich mal genauer über die Pflegeversicherung und die einzelnen Pflegegrade, dann wird Ihnen das schnell klar. Für etwas Organisation bekommt man nichts, selbst wenn Sie denken, dass es viel Arbeit sei. Seit es die Pflegegrade gibt werden auch viele Arbeiten im Haushalt, die durch die Pflege zusätzlich anfallen (mehr Wäsche, mehr Reinigungsleistung, spezielle Diätkost etc.) nicht mehr berücksichtigt.
HCLam 08.07.2020 | 19:50
Danke für die bisherigen Antworten. Nun, Woche für Woche mindestens zwei Tage vor Ort ist mir nicht möglich und findet daher nicht statt. Ohne das, was ich von wo immer ich gerade bin, erledige und organisiere, wäre ihr Verbleiben im eigenen Heim halt gar nicht machbar. Der Wunsch soll aber erfüllt werden... Vermutlich entspricht mein Beitrag mehr der Tätigkeit eines Gesetzlichen Betreuers als der eines Pflegenden - ist dafür vielleicht irgendeine Unterstützung vorgesehen?
HCLam 08.07.2020 | 22:07
Mit Verlaub, was soll jetzt das? Wer was warum normal findet, hat doch in diesem Forum nichts verloren.
Siehe hieram 08.07.2020 | 22:38
Zitat von HCL anzeigenausblenden
Als Sohn können Sie als "Befreiter Betreuer" Angelegenheiten für Ihre Mutter regeln. Sie haben hierzu allerdings auch Regeln zu beachten, die Sie sich selbst ergoogeln können... Ein "gesetzlicher Betreuer" muss bestimmte Qualifikationen nachweisen und wird dann für den Betreuten vom Gericht eingesetzt, hat natürlich auch Auflagen zu beachten (die vom Gericht kontrolliert werden), und kann eine Vergütung in Höhe von... bis... erhalten. Diese Vergütung ist jedoch aus den Einkünften des Betreuten zu bezahlen. Also sollten Sie mit Ihrer Mutter verhandeln, Zuschüsse gibt es keine. Außerdem können Sie Ihren Steuerberater befragen, inwieweit sich die Kosten z. B. für die notwendigen Fahrten zu Ihrer Mutter etc. steuermindernd z. B. im Bereich "Unterhalt für unterstützungsbedürftige Personen" in Ihrer Steuererklärung unterbringen lassen können.
Fraukeam 09.07.2020 | 07:34
Oh doch, in diesem Falle schon. "Siehe hier" hat das gut erklärt. Sie haben als Kind eine gesetzliche Pflicht des Kümmerns. Dafür wird man nicht bezahlt oder begünstigt. Betreuungskosten müsste ihre Mutter von ihrem Pflegegeld an Sie zahlen, das sicherlich so schon knapp genug ist. Und pflegen tun Sie ja gar nicht oder sehr wenig. Einkäufe, Arztbegleitung, Haushaltsarbeit, das zählt übrigens sehr wohl. Also wenn Sie das leisten, können sie sich selbstverständlich als Pfleger eintragen lassen im Rahmen der Kombileistung. Dann zahlt Ihre Mutter Ihnen dafür anteilig Pflegegeld aus. Auf die Stunden, um Rentenpunkte zu erarbeiten, wird man damit aber nicht kommen. Wartezeiten, Fahrtzeiten, private Unternehmungen werden nicht dazu gerechnet.
HCLam 09.07.2020 | 11:40
Ich habe nicht vor, unsere individuelle Situation hier in einem öffentlichen Forum im Detail darzulegen. Fakt ist, dass ich im Schnitt tatsächlich 10h/Woche während üblicher Arbeitszeiten mit diesen Dingen verbringen muß und daher keine Vollzeittätigkeit ausüben könnte. Das eher bescheidene Einkommen bedeutet dann eben auch, daß schon die reinen Fahrtkosten für einen regelmäßigen wöchentlichen Pflegebesuch mein Budget übersteigen. Ich sehe keinen Unterschied zwischen den körperlichen Verrichtungen (mache ich alles auch, wenn vor Ort) und den organisatorischen, was ihren „Wert“ angeht. Die Pflegebedürftigkeit besteht nun mal darin, daß die betroffene Seniorin ALLE diese Dinge nicht mehr selbst bewältigt. Die finanziellen Dinge zwischen ihr und mir regeln wir unter uns, da brauche ich keine „Experten“. Meine Frage war lediglich: Wenn ein bestimmter zeitlicher Aufwand Rentenpunkte generiert, fällt dann Alles Erforderliche darunter oder nur bestimmte Dinge? Offenbar Letzteres.
Fraukeam 09.07.2020 | 12:49
Zitat von HCL anzeigenausblenden
Im Prinzip schon alles rund um die Pflege. Körperpflege, Haushalt, Einkauf, medizinisch notwendige Termine. Dafür sind allerdings Zeitkorridore festgelegt. Organisatorisch fällt ja soviel nicht an. Mal Pflegestufenerhöhung, man muss noch nicht mal beim Gutachten dabei sein, wenn man nicht Pflegender ist. Mal ein Gespräch mit dem Hausarzt. Egal was Sie an Zeit aufwenden, Sie werden mit Organisation nicht auf die notwendigen Stunden kommen. Die Extras, hinfahren Tag und Nacht im Notfall, Kontoführung, Versorgung des Wohnhauses, Arzttelefonate, das ist keine Pflege, das fällt unter Pflichten der Kinder. Aber wenn Sie tatsächlich wegen der Pflege nur einen halben Arbeitsplatz ausfüllen können, dann rechnen Sie falsch. Dann muss da viel mehr sein, was Sie tun. Probieren Sie es doch einfach und melden Sie sich an als Pflegender mit entsprechenden Zahlen bei der Pflegekasse. Muss natürlich im Pflegeplan abgesprochen sein mit den Diensten. Mein Bruder z. B. macht den Wocheneinkauf und den Garten, das sind offiziell drei Stunden pro Woche, und er bekommt das auch bezahlt. Rest wird im Betreuten Wohnen ausgegeben, nennt man Kombileistung.
Valzuunam 09.07.2020 | 13:23
Zitat von Frauke anzeigenausblenden
Mal unabhängig davon, dass die Ausgangsfrage längst geklärt sein dürfte, sind mir solche „Pflichten der Kinder“ vollkommen unbekannt. Für eventuell angedachte moralische oder gefühlte Pflichten ist ein Forum der Rentenversicherung jedenfalls ganz sicher der falsche Ort. Insofern ist allein Respekt vor denjenigen die solche „Pflicht“Aufgaben übernehmen angebracht.
Fraukeam 09.07.2020 | 13:50
Zitat von Valzuun anzeigenausblenden
Ich nehme eher an, die Ausgangsfrage ist hier nicht zu klären. Wenn Kinder wegen Versorgung der Eltern nicht voll arbeiten können trotz Tagespflege und Pflegedienst und noch Kosten tragen, stimmt ja was nicht. Was die Pflichten angeht, sind sie spätestens dann vorhanden, wenn man die Vorsorgevollmacht anerkennt. Und finanziell betrachtet wählt man als Kind pflegebedürftiger Eltern zwischen Zeit und Geld, das eine freiwillig, das andere Erbrecht.
HCLam 09.07.2020 | 17:07
Organisatorisch fällt ja soviel nicht an. [...] Egal was Sie an Zeit aufwenden, Sie werden mit Organisation nicht auf die notwendigen Stunden kommen.
Woher nur diese apodiktische Gewißheit seitens wildfremder Menschen? Ich wähnte, wohl irrtümlicherweise, daß dies hier ein Forum ist, das dabei helfen soll, die eigenen, völlig legalen, Rentenansprüche zu identifizieren und geltend zu machen. Und damit bin ich hier raus. Mit einem Dank an dutrchaus Einige hier.
Fraukeam 09.07.2020 | 17:52
Die apodiktische Gewissheit resultiert aus Berufserfahrung im Pflegebereich, eigener Pflegestufe und pflegebedürftiger Mutter. Doch, da kriegt man dies und das mit... Pflegetätigkeiten sind in Katalogen zusammengestellt, das ist sehr ausführlich und teilweise nach Minuten definiert. Und es ist eben per definitionem geregelt, was als Pflege gilt und was nicht. Viel Freiräume gibt es da nicht. Meine Berufserfahrung war aber auch, oftmals ist es keine Frage der Zeit. Z. B. gibt es Situationen, da gehts in der eigenen Wohnung einfach nicht mehr, auch nicht mit hoher Pflegestufe. Und Einsicht kann man nicht erwarten von dem alten Menschen. Es gibt Eltern, die ein schreckliches Anspruchsverhalten zeigen, es gibt einsame Leute. Es gibt leider auch Kinder, die krampfhaft an Mamas Häuschen festhalten, weil das im Falle eines Auszugs verkauft werden müsste wegen der Pflegekosten. Alles was man hier sagen kann, es muss heute nicht passieren, dass man wegen der Eltern seinen Job aufgibt. Aber wenn Sie tatsächlich 10 Wochenstunden pflegen( und ja, auch Termine und Organisation zählen dazu),warum fragen Sie denn dann überhaupt? Eintragen lassen bei der Pflegekasse und fertig. Erhöhungsantrag könnte hier auch noch eine Option sein. Wer in Tagespflege geht, kann auch Grad 4 bekommen.
Pflege?am 09.07.2020 | 22:17
Zitat von HCL anzeigenausblenden
Organisatorisch fällt ja soviel nicht an. [...] Egal was Sie an Zeit aufwenden, Sie werden mit Organisation nicht auf die notwendigen Stunden kommen.
Woher nur diese apodiktische Gewißheit seitens wildfremder Menschen? Ich wähnte, wohl irrtümlicherweise, daß dies hier ein Forum ist, das dabei helfen soll, die eigenen, völlig legalen, Rentenansprüche zu identifizieren und geltend zu machen. Und damit bin ich hier raus. Mit einem Dank an dutrchaus Einige hier.
Och ist der Kleine jetzt beleidigt, weil seine Fragen im falschen Forum nicht nach seinen Vorstellungen beantwortet wurden? Dann ist es tatsächlich besser sich zurückzuziehen.
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