Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie Rentenbezugszeit wird als Anrechnungszeit bewertet. Wird neben der Anrechnungszeit noch eine Beitragszeit (hier Arbeit) belegt, wird diese zu einer beitragsgeminderten Zeit. Die Anrechnungszeiten und die beitraggeminderten Zeiten werden in der Rentenberechnung im Verhältnis aller Anrechnungszeiten zu Beitragszeiten berechnet. Die Erläuterung der Berechnung der einzelnen Zeiten hier um Forum würde etwas zu weit gehen. Wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.
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