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Experten-Antwort

Rentenpunkte bei EM-Teilrente

von Alex24.06.2011 | 13:28
2044 Ansichten
2 Antworten

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Liebes Expertenteam, ich bin 51 Jahre alt und bekomme z. Z. Rente wegen teilweiser EM befristet auf zwei Jahre und arbeitete weiterhin bei meinem AG in Teilzeit. Vor dem Rentenbezug arbeitete ich in Vollzeit, für mein Jahresbruttoeinkommen in Höhe von ca. 40.000 € bekam ich 1,33 Rentenpunkte. Nun bekomme ich im Jahr ca. 6.000 € EM-Teilrente und ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 20.000 €. Die Teilrente ist auf zwei Jahre befristet und ich hoffe, dass ich danach wieder in Vollzeit arbeiten kann. Wie viel Rentenpunkte bekomme ich dann für diese zwei Jahre? Werden pro Jahr 1,33 hochgerechnet oder doch weniger, weil es bis zur Altersrente länger wie 24 Monate dauert? Danke im Voraus. Schöne Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2011 | 07:09

Die Rentenbezugszeit wird als Anrechnungszeit bewertet. Wird neben der Anrechnungszeit noch eine Beitragszeit (hier Arbeit) belegt, wird diese zu einer beitragsgeminderten Zeit. Die Anrechnungszeiten und die beitraggeminderten Zeiten werden in der Rentenberechnung im Verhältnis aller Anrechnungszeiten zu Beitragszeiten berechnet. Die Erläuterung der Berechnung der einzelnen Zeiten hier um Forum würde etwas zu weit gehen. Wenden Sie sich bitte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV.

1 Antworten

-/-am 24.06.2011 | 15:17
Frage kann aufgrund der Komplexität des Rentenrechts vor Beginn der Altersrente nur schwer beantwortet werden. Für die Zeit des Rentenbezugs kann es eine Anrechnugszeit geben, für die Beiträge gibt`s die Entgeltpunkte ganz normal. Und dann gibt´s auch noch die Zurechnungszeit, aber deren Auswirkungen lassen wir mal außen vor. Im Zweifel drei Monate vor Beginn der Altersrente Rentenauskunft anfordern und die Berechnungsanlagen aufmerksam studieren ...
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