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Experten-Antwort

Rentenpunkte bei Teilerwerbsminderung

von Alex F.25.04.2014 | 11:35
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7 Antworten

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Ich möchte ein Erwerbsminderungsrente beantragen ,wird aber wohl auf eine Teilrente hinauslaufen.Werden trotzdem noch Rentenpunkte dazu kommen weil ich ja bei einer Teilrente dazuverdien muß und das wären ja noch ca 7Jahre die dazukommen würden bin jahrgang 59

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine pauschale Aussage bezüglich der Rentenhöhe bei einer Altersrente, welche den Bezug einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente bei Ausübung einer Beschäftigung während dieser folgt, ist kaum möglich. Wie bereits im Forum diskutiert wurde, ist dies von der sogenannten Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente abhängig. Diese ist eine Hochrechnung bis zum derzeit 60.Lebensjahr und Basis hierfür ist Ihr eigener Durchschnittswert vom Beginn der Versicherung bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, somit also ein individueller Wert. Ob die Folgerente bei einer weiteren Ausübung einer Beschäftigung höher wird, hängt also davon ab, ob Sie da höhere Rentenpunkte erarbeiten als in der Zurechnungszeit schon vergeben wurden.

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6 Antworten

GroKoam 25.04.2014 | 12:15
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente kommen jedes Jahr 6,789463 Rentenpunkte hinzu.
Schorscham 25.04.2014 | 14:53
Da ich mir nicht anmaßen möchte, dem User @GroKo zu widersprechen, möge er mich bitte korrigieren, falls ich mich irren sollte: Aufgrund der zu berücksichtigenden Zurechnungszeiten sind Hinzuverdienste nur dann relevant, wenn sie erheblich höher sind als Ihr bisheriges Durchschnittseinkommen. Für die meisten EM-Rentner wirken sich Hinzuverdienste nicht rentensteigernd aus. Aufgrund des (noch) vorhandenen Vertrauensschutzes, bleiben die bisher gewährten Entgeldpunkte jedoch erhalten.
Catweazle65am 25.04.2014 | 18:37
Natürlich kommen noch Rentenpkt. hinzu.. aber wohl nicht mehr soviel wie bisher. Momentan ist es so es es für ca. 35.000€ brutto Jahreseinkommen 1 Rentenpkt. gibt.
W*lfgangam 25.04.2014 | 18:29
Richtig Schorch, geht zwar nicht um Durchschnittseinkünfte, sondern um den Durchschnittswert, der für die Hinzurechnungszeit ermittelt worden ist (der kann höher/niedriger als das Durchschnittseinkommen sein, also individuell), aber der muss erst mal mit zusätzlichen Beiträgen/Entgeltpunkten in dieser hochgerechneten Zeit überschritten werden, bevor am 'Ende' dann mehr rauskommen kann - vereinfacht gesagt. GroKo verwexelte das wohl mit Promille pro Tag ...da kann man ihm/er nicht widersprechen - was allerdings nur noch auf eine kurze Laufzeit einer bereits vollen EMRT schließen ließe ;-) Gruß w.
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