Eine pauschale Aussage bezüglich der Rentenhöhe bei einer Altersrente, welche den Bezug einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente bei Ausübung einer Beschäftigung während dieser folgt, ist kaum möglich. Wie bereits im Forum diskutiert wurde, ist dies von der sogenannten Zurechnungszeit in der Erwerbsminderungsrente abhängig. Diese ist eine Hochrechnung bis zum derzeit 60.Lebensjahr und Basis hierfür ist Ihr eigener Durchschnittswert vom Beginn der Versicherung bis zum Eintritt der Erwerbsminderung, somit also ein individueller Wert. Ob die Folgerente bei einer weiteren Ausübung einer Beschäftigung höher wird, hängt also davon ab, ob Sie da höhere Rentenpunkte erarbeiten als in der Zurechnungszeit schon vergeben wurden.