Hallo Heiner Böging,
Kai-Uwe hat Ihnen schon richtig geschrieben, dass eine solche Übertragung im Rahmen eines Versorgungsausgleiches (VAG) geprüft werden kann. Über diesen VAG wird vom Familiengericht im Rahmen der Scheidung entschieden, sofern die Eheleute den VAG nicht vorher wirksam ausgeschlossen hatten. Im Ergebnis des VAG sollen beide Eheleute für die Ehezeit die gleiche Anzahl an Entgeltpunkten im Versicherungskonto haben.
Eine Broschüre zu diesem Thema finden Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.html