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Experten-Antwort

Rentenpunkte Erwerbsminderung Eintritt/Antrag

von Frage01.11.2021 | 19:18
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Anfang 2018 wurde mir in einer Reha bescheinigt, dass ich nur noch unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Mir wurde empfohlen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ich tat dies damals nicht. Ich war optimistisch sein und ging davon aus, dass sich meine gesundheitliche Lage verbessert. Außerdem konnte ich es mir damals finanziell nicht leisten, so stark zu verkürzen bei sehr niedriger EM Rente. Ich habe somit bis jetzt fleißig weiter gearbeitet, meine errechnete EM hat sich in der Zeit um ca 400 Euro erhöht (dies wäre für die volle Rente). Da sich meine Gesundheit weiter verschlechtert hat, und ich es mir jetzt so gerade finanziell leisten kann, habe ich meine Arbeitszeit jetzt verkürzt und vor ein paar Monaten einen EM Antrag gestellt. Beim Durchlesen unterschiedlicher Informationen zur EM stellt sich mir jetzt die Frage: Welche Entgeltpunkte/ Berechnung zählt? A) die Entgeltpunkte, die ich bis Antragstellung Mitte 2021 gesammelt habe? B) die Entgeltpunkte bis zur eventuellen Genehmigung Ende 2021 oder 2022? (meine errechnete EM Rente würde auch bei der jetzt verkürzten Arbeitszeit vermutlich mimimal weiter ansteigen) C) oder die Entgeltpunkte von 2018, als eine Erwerbsminderung im Reha-bericht bescheinigt wurde? Vielen Dank im voraus für Ihre immer sehr hilfreichen Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

Forumsteilnehmer "Berater" hat Ihnen die Frage schon richtig beantwortet. Entgeltpunkte für die EM-Rente werden ermittelt bis zum "Eintritt des Leistungsfalles". Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Sozialmediziner Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers davon ausgehen, dass nach den vorliegenden Befunden eine Erwerbstätigkeit nicht mehr für mindestens drei Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung) oder 6 Stunden am Tag (teilweise Erwerbsminderung) möglich gewesen ist. Diese Entscheidung müssen Sie abwarten, wir können das hier im Forum leider nicht einschätzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berateram 01.11.2021 | 19:29
Es zählen die rentenrechtlichen Zeiten bis zum Eintritt des Leistungsfalls. Dieser wird durch den sozialmedizinischen Dienst Ihres zuständigen Rententrägers bestimmt.
Deutsche Rentenversicherung
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