Hallo,
Forumsteilnehmer "Berater" hat Ihnen die Frage schon richtig beantwortet. Entgeltpunkte für die EM-Rente werden ermittelt bis zum "Eintritt des Leistungsfalles". Das ist der Zeitpunkt, ab dem die Sozialmediziner Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers davon ausgehen, dass nach den vorliegenden Befunden eine Erwerbstätigkeit nicht mehr für mindestens drei Stunden am Tag (volle Erwerbsminderung) oder 6 Stunden am Tag (teilweise Erwerbsminderung) möglich gewesen ist. Diese Entscheidung müssen Sie abwarten, wir können das hier im Forum leider nicht einschätzen.