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Rentenpunkte für DDR-Ausgebürgerte

von Monika22.04.2009 | 18:46
3013 Ansichten
5 Antworten

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Ausreise erfolgte 1984 - bis dahin in der DDR gearbeitet - bei der Rentenkontenklärung wird diese Zeit mit Ost-Rentenpunkten berechnet; mein Rentenbeginn erfolgt 2012 - wieso Ostrentenpunkte - wer kennt die Gesetzlichkeiten dafür? Flüchtlingsausweis ist vorhanden - Flucht und Vertreibung wurde im Rentenverlauf angerechnet.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.04.2009 | 13:28

Wie bereits zutreffend ausgeführt wurde, sind bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet Entgeltpunkte und nicht Entgeltpunkte (Ost) zuzuordnen ( § 254 d SGB VI). Beim zuständigen Versicherungsträger könnten Sie die Überprüfung des Sachverhalts beantragen.

4 Antworten

Ahnungsloseram 23.04.2009 | 06:51
§ 254 d SGB VI
Agnesam 23.04.2009 | 08:05
Hallo Monika, die Rechtsgrundlage hat @Ahnungsloser genannt. Da Sie aber am Stichtag 18.5.1990 im Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet wohnhaft waren, gelten auch für die DDR-Zeiten die "normalen" Entgeltpunkte, also keine Entgeltpunkte (Ost). Teilen Sie dies dem zuständigen Träger mit, damit dieser Sachverhalt im Versicherungskonto vermerkt wird (sollte eigentlich schon geschehen sein). Agnes
Tschackaam 23.04.2009 | 10:18
Hallo Moni, seit der Deutschen Einheit gibt es für DDR-Bürger keine Flucht/Vertreibung etc. mehr! Diese Zeiten wurden "früher" als Fremdrentenzeiten anerkannt sind aber nach heutigem Recht Zeiten im Bundesgebiet. (Ausnahmen sind glaubhaft gemachte Zeiten, also ohne Nachweis wie das SV-Buch)Die Entgeltpunkte OST können sich nur ergeben, wenn Ihr Wohnsitz am 18.05.1990 in den neuen Bundesländern war! LG Tschacka
Monikaam 23.04.2009 | 17:07
Vielen Dank für die Info. Mal sehen, was die zuständige Bearbeiterin dazu meint. Leider war sie, als ich mich telefonisch diesbezüglich kundig machen wollte, nicht sehr erbaut über meine Anfrage.
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