Hallo Herr Sachauenberg,
Sie schildern hier einen alten Rechtsstand.
Zu A) Bereits mit Wirkung ab 01.07.1998 erhalten Kindererziehungszeiten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Im Zeitraum von 1998 bis 2000 erfolgte die Erhöhung nach einer Übergangsregelung stufenweise. Für Bestandsrentner wurde ebenfalls eine Übergangsregelung geschaffen, die eine stufenweise Erhöhung vorsah.
Zu B) Außerdem wurde zum 01.07.1998 das Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten neu geregelt. Danach werden zu den Entgeltpunkten aus einem Beschäftigungsverhältnis 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten hinzuaddiert und nicht mehr aufgerechnet.
Dies können Sie auch nachlesen unter
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_70R3.1&a=true
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_70R3.2&a=true
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_307DR0&id=§ 307d Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten 5 662.