Hallo,
in einer Antwort zu o.a. Thema (ist wahrscheinlich geschlossen) von LS vom 30.01.2010 fand ich u.a. folgenden Hinweis:
A.) Bis 12-1991 gab es für ein Kind maximal 0,7500 EGPT für 12 Monate, 0,0625 je Monat.
B.) Wurden während gleicher Zeit Verdienste erzielt, wurden sie gegengerechnet und wenn sie eine Höhe von mehr als 0,7500 je Jahr ausmachten, gab es keine Punkte mehr für die Kindererziehung.
Ich bin Vater, das Sorgerecht für das 1963 geborene Kind wurde mir kurz nach der Geburt übertragen.
Natürlich habe ich gearbeitet und Verdienste erzielt.
Augenblicklich kämpfe ich um die volle Anrechnung des Rentenbetrages, da mir lediglich 1/10tel zugestanden wird!
An die Beitragsbemessungsgrenze komme ich auf keinen Fall heran.
Da den Bescheiden aber keinerlei verständliche Begründung oder Berechnung angefügt ist, tappe ich im Dunkeln!
Kann mir jemand die angeführte Berechnung
unter B.) erklären?
Würde mir betr. einer Klage helfen!
Freundliche Grüsse aus Thailand