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Experten-Antwort

Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten

von Horst Schauenberg29.11.2013 | 02:43
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, in einer Antwort zu o.a. Thema (ist wahrscheinlich geschlossen) von LS vom 30.01.2010 fand ich u.a. folgenden Hinweis: A.) Bis 12-1991 gab es für ein Kind maximal 0,7500 EGPT für 12 Monate, 0,0625 je Monat. B.) Wurden während gleicher Zeit Verdienste erzielt, wurden sie gegengerechnet und wenn sie eine Höhe von mehr als 0,7500 je Jahr ausmachten, gab es keine Punkte mehr für die Kindererziehung. Ich bin Vater, das Sorgerecht für das 1963 geborene Kind wurde mir kurz nach der Geburt übertragen. Natürlich habe ich gearbeitet und Verdienste erzielt. Augenblicklich kämpfe ich um die volle Anrechnung des Rentenbetrages, da mir lediglich 1/10tel zugestanden wird! An die Beitragsbemessungsgrenze komme ich auf keinen Fall heran. Da den Bescheiden aber keinerlei verständliche Begründung oder Berechnung angefügt ist, tappe ich im Dunkeln! Kann mir jemand die angeführte Berechnung unter B.) erklären? Würde mir betr. einer Klage helfen! Freundliche Grüsse aus Thailand

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Sachauenberg,

Sie schildern hier einen alten Rechtsstand.

Zu A) Bereits mit Wirkung ab 01.07.1998 erhalten Kindererziehungszeiten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Im Zeitraum von 1998 bis 2000 erfolgte die Erhöhung nach einer Übergangsregelung stufenweise. Für Bestandsrentner wurde ebenfalls eine Übergangsregelung geschaffen, die eine stufenweise Erhöhung vorsah.

Zu B) Außerdem wurde zum 01.07.1998 das Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten neu geregelt. Danach werden zu den Entgeltpunkten aus einem Beschäftigungsverhältnis 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten hinzuaddiert und nicht mehr aufgerechnet.

Dies können Sie auch nachlesen unter

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_70R3.1&a=true

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_70R3.2&a=true

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_307DR0&id=§ 307d Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten 5 662.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Horst Schauenbergam 30.11.2013 | 02:44
Hallo Experten, vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber woher soll der Laie das alles wissen? Mein Fall: Das Kind wurde Mitte 1963 geboren; also werden mir für !963 7x0.0833 = 0,5831 Punkte zu den bestehenden 1,0133 Punkten und für 1964 5x0,0833 = 0,4165 zu den bestehenden 1,0309 Punkten hinzugerechnet. 1963 dann neu 1,5964 Punkte, 1964 dann neu 1,4474 Punkte. Ergibt umgerechnet für 1963 = 12.178 DM, für 1964 = 12.255 DM. Da ja nun die Beitragsbemessungsgrenze das Ende der Fahnenstange sein soll, liege ich lediglich in 1963 mit 178 DM darüber! Rechtfertigt dieser Überbetrag eine Gewährung von 1/10tel des eigentlichen Rentenbetrages für Kindererziehungszeiten? Welche Abzüge oder Gegenrechnungen fallen sonst noch an? Dem Bescheid hängt leider keine Berechnung an, werde wohl Klage erheben!
Schadeam 30.11.2013 | 14:04
Wenn einem Bescheid - welchem auch immer- die Berechnungsanlagen fehlen, kann man diese doch ganz einfach anfordern und sie werden vom Rententräger nachgereicht. Ist doch kein Problem,oder? Eine Rentenberechnung kann man bei jeder DRV Beratungsstelle erklärt bekommen, auch völlig unproblematisch. Dass das etwas schwierig sein kann, wenn man in Thailand lebt, ist logisch, aber letztlich die Konsequenz Ihrer freien Entscheiddung dort und nicht in D zu leben. Wenn Sie ein Kind vor 50 Jahren (1963) erzogen haben, sind Sie längst Rentner, ob es gegen den Rentenbescheid noch Klagemöglichkeiten gibt, weiß im Forum niemand. Klagen wäre Ihr gutes recht, ob erfolgsversprechend oder nicht, ????
Horst Schauenbergam 01.12.2013 | 04:42
Hallo Schade, gemach, gemach! Nach der Antwort der Experten vom 29.11.d.J. machte ich meine daraus resultierende Berechnung auf, stellte aber gleichzeitig die Fragen: Rechtfertigt dieser Überbetrag eine Gewährung von 1/10tel des eigentlichen Rentenbetrages für Kindererziehungszeiten? Welche Abzüge oder Gegenrechnungen fallen sonst noch an? Dachte, dass ich hierauf Antwort bekäme! Es muss irgendwo ein Hemmnis vom Gesetzgeber angeführt sein - ist leider nirgends zu finden! Auch wenn ich die Abrechnung anfordere, wird sie von mir wahrscheinlich nicht zu entschlüsseln sein! Ihr Einwurf, dass ich in Thailand lebe, ist allerdings ein starkes Stück! Habe eine Thai geheiratet und verbringe nun meinen Lebensabend in einem wunderschönen Land!
Horst Schauenbergam 20.02.2014 | 03:58
Hallo Experten, lang ist es her seit meinem letzten Beitrag! Hatte eigentlich gehofft, eine Antwort auf meine Fragen zu erhalten: Rechtfertigt dieser Überbetrag eine Gewährung von 1/10tel des eigentlichen Rentenbetrages für Kindererziehungszeiten? Welche Abzüge oder Gegenrechnungen fallen sonst noch an? Füge nachträglich noch eine Frage an: Warum wurde mir solch geringer Rentenbetrag überhaupt gewährt?
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