Hallo,
beim Bundesfreiwilligendienst hängt die Höhe der späteren Rente vom erzielten Arbeitsverdienst ab. Hierzu zählen das Taschengeld und die Sachbezüge. Bei einem jährlichen beitragspflichtigen Verdienst von 4500,- Euro ergibt sich eine monatliche Rentensteigerung von ca. 4,- Euro. Der Bundesfreiwilligendienst stellt keine Berufsausbildung im Sinne des SGB VI dar, es erfolgt keine Anhebung der Entgeltpunkte.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung