Rentenpunkte in der ALG1 Zeit

von
Bernd Sedlaczek

Ich bin 60 Jahre alt. Seit 2014 schwerbehindert mit Grad der Behinderung 50. Mein Arbeitgeber kündigte mir zum 07/2016.
Ich beziehe seit 08/2016 ALG1. Nach der ALG1 Zeit möchte ich vorzeitig in Rente gehen, leider mit 10,8% Abzug.
Nun meine Frage: Werden in diesen 24 Monaten Arbeitslosigkeit Rentenpunkte angerechnet? Ich habe ja und nein gehört bzw. gelesen.

Vielen Dank für die Antworten.

von
789789

Bei der Berechnung der Höhe der Rente fließen die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld rein. Schließlich werden davon ja auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.

Nur bei der Frage zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren gibt es Konstellationen (bewusst vereinfacht ausgedrückt) bei der die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld nicht hinzugezählt werden. Aber das ist nur eine Frage nach der Wartezeit - nicht nach der Höhe der Rente (muss man beides getrennt betrachten).

Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählen jedenfalls die Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld mit rein, um die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen (= 35 Jahre) zu erfüllen.

von
W*lfgang

[quote=258208]Werden in diesen 24 Monaten Arbeitslosigkeit Rentenpunkte angerechnet?/quote]Hallo Bernd Sedlarczek,

es werden 80 % des bisherigen versicherungspflichtigen Entgelts als fiktives Entgelt angerechnet und dementsprechend auch 80 % der bisherigen Punkte.

Gruß
w.

Experten-Antwort

Hallo, 789789,

wie Wolfgang schon erwähnte, der Bezug des Arbeitslosengeldes 1 führt dazu, dass in dieser Zeit die Agentur für Arbeit aus dem Brutto-Arbeitslosengeld (Grundlage grds. 80% des bisher vorliegenden versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Dies bedeutet, dass sich auch die Arbeitslosigkeit weiterhin positiv auf die Rentenhöhe auswirkt.
Sie geben an, dass Sie bereits 60 Jahre alt sind und seit 08/2016 Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Sie das Arbeitslosengeld beziehen, bis Sie 62 Jahre alt sind, werden Sie bei Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht 10,8% Abschlag haben sondern weniger. 10,8% Abschlag haben Sie nur, wenn Sie mit 60 + 10 Monaten (Jahrgang 1956) in die Rente starten. Für jeden Monat, den Sie später in die Rente starten, verringert sich dieser Abschlag um 0,3%.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit müssen erfüllt sein und der Grad der Behinderung von 50 muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer individuellen Situation eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.

von
Bernd Sedlaczek

Recht herzlichen Dank für die wirklich guten Expertenantworten. Ich bin begeistert.

Viele Grüße

Bernd

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