Hallo, 789789,
wie Wolfgang schon erwähnte, der Bezug des Arbeitslosengeldes 1 führt dazu, dass in dieser Zeit die Agentur für Arbeit aus dem Brutto-Arbeitslosengeld (Grundlage grds. 80% des bisher vorliegenden versicherungspflichtigen Einkommens vor der Arbeitslosigkeit) Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführt. Dies bedeutet, dass sich auch die Arbeitslosigkeit weiterhin positiv auf die Rentenhöhe auswirkt.
Sie geben an, dass Sie bereits 60 Jahre alt sind und seit 08/2016 Arbeitslosengeld beziehen. Wenn Sie das Arbeitslosengeld beziehen, bis Sie 62 Jahre alt sind, werden Sie bei Beantragung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht 10,8% Abschlag haben sondern weniger. 10,8% Abschlag haben Sie nur, wenn Sie mit 60 + 10 Monaten (Jahrgang 1956) in die Rente starten. Für jeden Monat, den Sie später in die Rente starten, verringert sich dieser Abschlag um 0,3%.
Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 35 Jahre Wartezeit müssen erfüllt sein und der Grad der Behinderung von 50 muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen. Wir empfehlen Ihnen zur Abklärung Ihrer individuellen Situation eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe.