Zitiert von: Steiner
In einer
DRV-Broschüre heißt es dazu: „Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, können Sie sich freiwillig versichern. Die Beiträge werden jedoch erst beim nächsten Rentenanspruch berücksichtigt.“
Heißt das, dass wenn ich heute freiwillig einzahlen würde (Rentenpunkte kaufen), ich dann erst bei Erreichen der Altersrente von den zusätzlich erworbenen Rentenpunkten profitieren würde?
Oder würde ich sofort mehr Rente erhalten?
Hallo Steiner,
bei der laufenden Rente wegen Erwerbsminderung können die freiwilligen Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden, sondern erst bei einer späteren Rente. Das kann die Altersrente sein, kann aber auch eine Erziehungsrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine weitere Rente wegen Erwerbsminderung sein (Ihre derzeitige Rente wegen Erwerbsminderung ist ja nur befristet).
Zitiert von: Steiner
Außerdem werden zur Berechnung der
EM-Rente meine bisher erworbenen Rentenpunkte mit einem sog. Zugangsfaktor abgemindert, was nach meinem Verständnis rund drei Jahre weniger Zurechnungszeit entspricht.
Mir ist aber nicht klar, ob dieser Abschlag auch nach Erreichen der Altersrente weiter bestehen bleibt. Falls ja, dann würden ja auch die zusätzlich gekauften Rentenpunkte dauerhaft gemindert werden. Oder ist ein Denkfehler?
Das kommt darauf an, ob die Rente wegen Erwerbsminderung vor dem Beginn des Verminderungszeitraums wegfällt. Dann wird der Abschlag nicht in eine spätere Altersrente übernommen.
Endet die Rente wegen Erwerbsminderung hingegen erst nach Beginn des Verminderungszeitraums, wird der Abschlag grundsätzlich in die Altersrente übernommen. Zusätzliche (neue) Entgeltpunkte erhalten aber nicht den Abschlag aus der Rente wegen Erwerbsminderung. Für sie wird ein neuer Zugangsfaktor bestimmt.
Den Verminderungszeitraum können Sie übrigens der Anlage "persönliche Entgeltpunkte" zu Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Zitiert von: Steiner
Gibt es noch weitere Aspekte, die ich in die Waagschale legen sollte?
Wie @Melli und @Schade bereits geschrieben haben, ist ein wichtiger Punkt die Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit in Ihrer Rente wegen Erwerbsminderung wird mit Entgeltpunkten aus dem Durchschnitt Ihres bisherigen Versicherungslebens bewertet (Gesamtleistungsbewertung). Zahlen Sie neben einer Zurechnungszeit freiwillige Beiträge, gehen diese bei der Berechnung einer späteren Rente insoweit ins Leere, als sie den Wert der Zurechnungszeit (später: Anrechnungszeit) nicht übersteigen. Es kann also sein, dass sich niedrige freiwillige Beiträge bei der späteren Altersrente gar nicht rentensteigernd auswirken.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich individuell beraten und ggf. eine Probeberechnung erstellen zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 09.08.2022, 08:42 Uhr]