In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Rückwirkend, werden keine Punkte berechnet. Dies ist mir insoweit klar. Dennoch, wie wird verfahren, wenn bei einem Widerspruch gegen die bisherige Stufe 1 rückwirkend von Anfang an hier 7 Nonate, der Pflegegrad 2 bewilligt wird? Danke schon für seiöse Antworten.
10.08.2022, 18:23
von
Peter T.
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen (keine Altersvollrente und unter 30 Stunden erwerbstätig) werden diese Rentenpunkte auch rückwirkend gewährt, denn Sie haben ja nicht die Verspätung zu verantworten, da der ursprüngliche Bescheid rechtswidrig erstellt wurde...
10.08.2022, 18:36
von
Abschläge
und als kleiner Goodie, auch wenn es nicht die eigentliche Frage war:
auch das Pflegegeld würde dann rückwirkend nachbezahlt werden, denn dieser Anspruch bestand dann auch bereits ab Antragstellung.
10.08.2022, 20:20
von
W°lfgang
Zitiert von: Fabio
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Rückwirkend, werden keine Punkte berechnet. Dies ist mir insoweit klar. Dennoch, wie wird verfahren, wenn bei einem Widerspruch gegen die bisherige Stufe 1 rückwirkend von Anfang an hier 7 Nonate, der Pflegegrad 2 bewilligt wird? Danke schon für seiöse Antworten.
Hallo Fabio,
macht für die Rente zugunsten der von der Pflegekasse anerkannten pflegenden Person rd. 5 € mtl. aus – Brutto ;-)
Gruß w.
11.08.2022, 09:35
Experten-Antwort
Hallo Fabio,
aus den von Ihnen gemachten Angaben geht nicht hervor, ob die betreuende Ehefrau bereits eine Rente bezieht und ob sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat. Insofern ist eine exakte Beantwortung nicht möglich.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung