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Experten-Antwort

Rentenpunkte und Pflegetätigkei

von Ela H.11.08.2016 | 16:03
1193 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, vor einigen Jahren habe ich als EU-Rentner meine Mutter pflegen müssen. Es hieß damals durch die AOK, dass ich aufgrund dieser pflegenden Tätigkeit eine höhere Rente erwarten darf. Als ich nach dem genauen Betrag dieser Erhöhung fragte, konnte man mir keine Antwort darauf erteilen und verwies mich an die BfA. Auch die haben keine konkrete Angabe machen können. Ich musste das Anliegen aufgrund meiner Krankheit dann auf Eis legen. Nun aber möchte ich doch noch einen Versuch starten- Gibt es aus Sicht der hier anwesenden Experten einen nachvollziehbaren Grund, weswegen man mir keine Auskunft darüber geben kann, inwieweit sich durch meine Pflegetätigkeit meine spätere Rente erhöht. Vielen Dank im Voraus und freundlichen Gruß. Ela Heitmann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2016 | 09:01

Hallo, Ela H,

die von der Pflegekasse geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung führen grds. je nach Pflegestufe zu unterschiedlichen Anwartschaften bei der Altersrente. Je nach Pflegeaufwand gestaltet sich die monatliche Rentenanwartschaft für ein Jahr der Pflege z. Z. zwischen ca. 7,80 EUR und 23,41 EUR. Dies bezieht sich zunächst auf Pflegepersonen, die selbst noch keine Rente beziehen. Sie selbst geben an, dass Sie Pflegeperson waren, allerdings in dieser Zeit der Pflege schon eine eigene EU-Rente bezogen haben. Aufgrund der Konstellation kann dies dazu führen, dass die o.g. Werte nicht erreicht werden können. Wir schlagen Ihnen vor, den Sachverhalt in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu klären. Dort können Sie eine Probeberechnung (Umwandlung der EM-Rente in eine Altersrente) veranlassen, aus der in der Bewertung der Beitragszeiten und Berechnung der Rentenhöhe konkret hervor geht, ob sich die Zeit der Pflege noch positiv auf die Rentenhöhe der Altersrente auswirken wird.

3 Antworten

schadeam 11.08.2016 | 16:23
Ein Grund kann sein, dass die Pflegezeiten mit der Zurechnungszeit zusammenfallen und es da sogar sein kann, dass sich die Rente gar nicht erhöht. Ein zweiter Grund könnte sein, dass Sie noch weit weg von der Altersrente sind und es deshalb sinnvoll war (und ist) Ihnen keine konkreten Zahlen zu nennen. Denn wer weiß was sich gesetzlich alles ändert bis Sie in Altersrente kommen.
William 11.08.2016 | 20:25
Hallo Ela, prüfen Sie doch mal Ihre Kontenklärung von der DRV da müssten doch die Zeiten drin stehen ,bei mir war es so ,ich habe meine Mutter von 96-98 gepflegt diese Zeiten stehen in meinem Versicherungsverlauf. Schon mal versucht die Pflegekasse anzuschreiben,die müßten doch auch wissen wieviel Entgeltpunkte Sie für die Zeit der Pflege bekommen haben,oder aber einen Nachweis wieviel Pflegegeld Sie für Ihre Mütter bekommen haben. Versuch ist es wert,viel Glück.
W*lfgangam 11.08.2016 | 21:04
Zitat von Willi anzeigen
...bei EU/EM-Rente wird keine Kontenklärung mehr durchgeführt und es gibt auch keine Rentenauskünfte. Im Hinblick auf eine spätere Erhöhung der Altersrente lässt sich das aktuell einschätzen, ob da mit einem Mehr an Rente zu rechnen sein könnte. Eher nicht, da bereits die parallele Zurechnungszeit bis 55/60 grundsätzlich höhere Werte hat. > Gibt es aus Sicht der hier anwesenden Experten einen nachvollziehbaren Grund, weswegen man mir keine Auskunft darüber geben kann, inwieweit sich durch meine Pflegetätigkeit meine spätere Rente erhöht Für Experten nicht ;-) Gruß w.
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