Beim Versorgungsausgleich werden Versorgungsansprüche, die Ehepartner während ihrer Ehe erworben haben, als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören somit beiden zu gleichen Teilen und werden im Fall der Scheidung entsprechend aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich ist ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils gültig und wirkt sich entsprechend aus, sobald Rente bezogen wird.