Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenpunkte weg!!!!

von Wolfgang A22.03.2012 | 17:07
7519 Ansichten
31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich wurde 1998 geschieden. Meine EX bekam Rentenpunkte von mir gutgeschrieben. Ich bekomme 2013 meine Rente. Meine EX 5 Jahre später. Trotzdem erhalte ich für die Zeit, bis meine Ex Ihre Rente erhält, nicht meine mir zustehenden Rentenpunkte zurück. Warum???? Das sind ganz persönliche Einzahlungen von mir und meinem Arbeitgeber. Das hat mit Steuern, die der Staat eh verschwendet nichts zu tun. Das ist diskriminierend und sozial ungerecht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Versorgungsausgleich werden Versorgungsansprüche, die Ehepartner während ihrer Ehe erworben haben, als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören somit beiden zu gleichen Teilen und werden im Fall der Scheidung entsprechend aufgeteilt.

Der Versorgungsausgleich ist ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils gültig und wirkt sich entsprechend aus, sobald Rente bezogen wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

30 Antworten

*am 22.03.2012 | 17:18
Diese Punkte stehen Ihnen nicht mehr zu, da sie bei der Scheidung/dem Versorgungsausgleich -wie Sie richtig sagen- Ihrer Exfrau gutgeschrieben wurden. So steht es übrigens auch in jeder Renteninfo oder -auskunft, die Sie seit der Scheidung bekommen haben. Und richtig, das hat nichts mit Steuern zu tun u. ich finde das auch nicht diskriminierend oder ungerecht, auf Bargeld, Hausrat etc, das Ihrer Exfrau bei der Scheidung zugesprochen wurde, haben Sie doch auch keinen Zugriff mehr...
oder soam 22.03.2012 | 17:27
Und wer sagt Ihnen, dass Ihre geschiedene Frau nicht übermorgen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht?
Wolfgang Aam 22.03.2012 | 17:29
Was Sie mir geantwortet haben weiß ich längst. Ich möchte nur die Öffentlichkeit wachrütteln, wie ungerecht es in diesem Staat zugeht. Aber daß Sie es noch gutheißen, daß ein geschiedener solche Rentenkürzungen (wie ich so etwas nenne) in kauf nehmen muß, verstehe ich niicht. Persönlich habe ich überhaupt nichts dagegen, daß der Ex diese Rente zusteht, aber bis Sie diese erhält, ist es MEINE PERSÖNLICHE RENTE von der unser Staat sine Griffel lassen soll. Dieser schröpft jedes Jahr 1/2 Milliarde aus unserer Rentenversicherung
Wachrüttler ...am 22.03.2012 | 18:10
Zitat von Wolfgang A anzeigenausblenden
Da irren Sie ganz gewaltig! Manchmal genügt es schon, wenn man den Blickwinkel verändert. Stellen Sie sich vor, Ihre Frau bekommt 10 Jahre eher die erhöhte Rente, als man Ihnen die verminderte Rente gewährt. Dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Frau, ohne dass bei Ihnen ein Abzug erfolgen kann. Die Rentenversicherung hat somit global gesehen gar nichts von Ihren "Scheidungsentgeltpunkten", außer viel Verwaltungsaufwand, den eigentlich Sie als Verursacher bezahlen müssten. Bei privaten Leistungsträgern müssen Sie nämlich die Teilungskosten übernehmen, die Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu Lasten der Allgemeinheit sparen. Es gibt somit gute Gründe für die Regelung, denn die übertragenen Entgeltpunkte sind nicht mehr Ihr "Eigentum", sondern bei Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in das "Eigentum" der geschiedenen Ehefrau übergegangen. Also: Erst nachdenken, dann lamentieren!
Knut Rassmussenam 22.03.2012 | 18:30
Der Bund (also wir alle) ZAHLT einen Bundeszuschuß von 60 MRD Eur in die Rentenversicherung! Unabhängig davon: Ab der Rechtskraft des Versorgungsausgleich ist es eben nicht mehr Ihre Rente.
Benjamin Siskoam 22.03.2012 | 19:44
dieser sogenannte Staat zahlt jetzt 60 Milliarden Euro ja!, nachdem er aber in der Vergangenheit (insbes. als die geburtenstarke Jahrgänge Berufstätig waren) mehr als das ca. 10 fache, sprich ca. 600 Milliarden Euro über mehrere jahre für versicherungsfremde Leistungen (z.B. Kosten der deutschen Einheit) aus der Rentenkasse entnommen (besser: gestohlen) hat. Das Herr Rasmussen sollten sie besser nicht einfach ausblenden!!!
Ms. Annaam 22.03.2012 | 20:45
Hallo Wolfgang A., wenn Ihre Frau 5 Jahre später in Rente geht, kann es dann vielleicht sein, dass Ihre Frau später noch +/- 5 Jahre Rente bekommt, wenn Sie schon tot sind? Der Rentenbezug ist einfach um ein paar Jahre verschoben; das ändert aber nichts an der Höhe... Viele Grüße
Hannaam 23.03.2012 | 07:09
Erst versprechen die Kerle einem die Sterne vom Himmel zu holen nur um ..... und dann streiten sie bis aufs Blut wenn es zur Trennung kommt.... Oh weh.... Und nachher sind immer die Anderen schuld... der böse Staat zB...
Knut Rassmussenam 23.03.2012 | 08:10
Zitat von Benjamin Sisko anzeigenausblenden
Es wird genau FÜR diese versicherungsfremden Lesitungen eingezahlt! Was die Wahlgeschenke betrifft ... auch die werden und wurden aus der anderen Tasche wieder rausgenommen. Aber darum geht es hier gar nicht. Wenn Sie solche Zahlen aus solchen Quellen meinen: http://www.rentenreform-alternative.de/versichfremd.htm - dann verraten Sie mir Alternativen. Und hinterfragen Sie den Sinn solcher Veröffentlichungen. Jahrelang machte man die umlagefinanzierte Rente madig - und nun? Kapitalgedeckte ALtersvorsorge? Mit griechischen Staatsanleihen? Isländischem Tagesgeld? Eigentumswohnungen in Hohenschönhausen oder Porz? Regt es Sie eigentlich auch auf, dass der Anbieter Ihrer Hausratversicherung Werbung macht? Das Geld fehlt doch den genau IHNEN! Oder???
ChristineBam 23.03.2012 | 08:48
Eben, sie werden den DRV-Versicherten genommen, um sie nicht aus Steuergeldern zu zahlen. Von E-DDR-Renten angefangen. Außerdem: Warum sind da die Versorgungswerke vieler Freiberufler außen vor? Ärzte aus der Ex-DDR zahlen dort ein, für die Zeit in der DDR zahlt die DRV. Ebenso für Kindererziehungszeiten von Beamtinnen und vieles mehr, für das nie ein Euro Beitrag geflossen ist. Ein Wahlgeschenk vor allem für FDP-Wähler scheinen mir auch die neuen Pläne für die Aufstockung von Minirenten zu sein. Von Bedüftigkeit als Kriterium ist nicht die Rede. Und private Zusatzversorgung haben die, die am Minimum knapsen, ohnehin nicht. Also ein Goodie für Gattinnen, die immer ein bisschen Teilzeit geabeitet haben, womöglich beim eigenen Ehemann, schon, um so billig krankenversichert zu sein...
Rentneram 23.03.2012 | 09:18
Es hat eben mal wieder alles 2 Seiten! Ich stimme dem Themenstarter voll zu! @ * : unflexibel im Geist! @ oder so : unflexibel im Geist! @ Hanna : Schwachsinn!! So unflexibel kann doch selbst die DRV nicht sein, es hinzubekommen, die Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich erst mit Eintreten einer (auch früher eintretenden) Rente der Frau zu "verschieben"!?! Gruß Rentner
*am 23.03.2012 | 09:42
@ Rentner: das Kompliment kann ich gerne zurück geben. Warum sollte die RV irgendwas "verschieben"... Es gibt ein Urteil des FG, nach dem sich die RV richtet... U. darin wurde festgelegt, dass diese Punkte der Exfrau übertragen wurden.
Wolfgang Aam 23.03.2012 | 09:42
Was ich in diesem Thema nur sagen will: Das ist ganz einfach eine unsoziale Rentenkürzung.
Knut Rassmussenam 23.03.2012 | 09:47
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
Die DRV folgt dem geltenden Recht, in diesem Fall u.a. § 101 SGB 6. Abs. 3 dieser Norm: Ist nach Beginn der Rente ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird die Rente der leistungsberechtigten Person von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist.
Knut Rassmussenam 23.03.2012 | 09:52
Und für den hier besprochenen Fall beginnt die Rente nach der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich. Es gilt das oben schon mehrfach Geschriebene. Es ist nicht mehr die eigene Rente!
Gaucham 23.03.2012 | 11:18
Sie sind doch selbst daran schuld, daß Sie geheiratet haben. Womöglich auch noch Kinder gemacht ? Jeder vernünftige deutsche Mann weiß, daß das so gut wie Selbstmord im Deutschland von heute ist.
?am 23.03.2012 | 12:11
Was für ein Unsinn, das meinen Sie doch wohl hoffentlich ironisch? Und Kinderhasser noch obendrein! Wer zahlt denn später Ihre Rente? Die Beitragszahler von morgen!!!!
Wolfgang Aam 23.03.2012 | 14:05
Hallo Knut. Wenn Sie schon erwähnen, daß der Bund 60 Milliarden Zuschuß zur Rentenkasse zahlt, dann sollten Sie auch erwähnen, daß der Bund auch jedes Jahr 80 Miilliarden herausnimmt. Und diese fehlenden 20 Milliarden bekommen die ehrlichen Rentner abgezogt. Und das Jahr für Jahr.
Wolfgang Aam 23.03.2012 | 17:09
Jeder hat das Recht auf eigene Meinung. Aber stellen Sie sich vor, Ihr Vater oder Mutter hätten auch wie Sie gedacht. Dann würden Sie heute noch immer mit Ihrem Vater spazieren gehen.
Wolfgang Aam 23.03.2012 | 17:17
So unflexibel kann doch selbst die DRV nicht sein, es hinzubekommen, die Rentenpunkte aus dem Versorgungsausgleich erst mit Eintreten einer (auch früher eintretenden) Rente der Frau zu "verschieben"!?! Hallo Knut. Ihre Antworten sind immer richtig, und dem Gesetz entsprechend. Ich aber frage mich, sind Sie Politiker, Richter oder ein sehr gut stehender Bürger? Ein Arbeiter oder Rentner oder Geschiedener Versorgungspflichtiger wird Ihnen niemals Recht geben, wenn er sich einigermaßen mit den Abzogmaßnahmen der Regierung beschäftigt. Gruß Rentner
Die DRV folgt dem geltenden Recht, in diesem Fall u.a. § 101 SGB 6. Abs. 3 dieser Norm: Ist nach Beginn der Rente ein Versorgungsausgleich durchgeführt, wird die Rente der leistungsberechtigten Person von dem Kalendermonat an um Zuschläge oder Abschläge an Entgeltpunkten verändert, zu dessen Beginn der Versorgungsausgleich durchgeführt ist.
Grauballam 24.03.2012 | 14:17
Sie sind doch selbst daran schuld, daß Sie geheiratet haben. Womöglich auch noch Kinder gemacht ? Jeder vernünftige deutsche Mann weiß, daß das so gut wie Selbstmord im Deutschland von heute ist.
Was für ein Unsinn, das meinen Sie doch wohl hoffentlich ironisch? Und Kinderhasser noch obendrein! Wer zahlt denn später Ihre Rente? Die Beitragszahler von morgen!!!!
So eine Trennung kann eine höchst traumatische Erfahrung sein, gerade wenn man danach praktisch "nackt" dasteht. Daß man danach anderst denkt, kann ich gut nachvollziehen.
ChristineBam 24.03.2012 | 16:12
Tja, ich habe mir in jüngeren Jahren im Beruf so oft anhoren müssen: "MEINE Frau hat es nicht nötig, zu arbeiten...", dass sich mein Mitleid in Grenzen hält. Den Herren war es natürlich wichtiger, dass beim Nachhausekommen der Tisch gedeckt war und die Hemden gebügelt ;)
W*lfgangam 24.03.2012 | 17:49
Zitat von Wolfgang A anzeigenausblenden
Hallo Wolfgang A, ungerecht? ...überlegen Sie mal, Sie haben es ja schon richtig erkannt, dass der Versorgungsausgleich die in der Ehe _gemeinsam_ erworbenen Ansprüche aufteilt - und das sofort, weg damit und keine Diskussion deswegen. Und das haben Sie bereits mit dem Ringwechselspiel beim Standesamt gewusst, oder hätten sich informieren sollen, was passiert, wenn die Ringe brechen. Ich halte das weder für sozial ungerecht, sondern einfach nur für Halbehalbe, ich hab mehr, also geb ich ab - Punkt. Aus Sicht Frau mit Mehreinkommen läuft's doch auch so - wären Sie Begünstigter, würden Sie den Hals ganz klein machen ...ja, ich bin auch Betroffener, so nebenbei, trotzdem sind meine 'Einzahlungen' _in der Ehe_ schlicht und einfach zu teilen! Ob ich die persönlich gemacht habe, mein Arbeitgeber sich beteiligt hat ...wissen Sie, die Ehe ist geben und nehmen - und wenn einer/Mann oder Frau geht, hat er halt zu geben. Wenn Sie es immer noch diskriminierend finden - schauen Sie es sich mal von der anderen Seite an ;-) Sie können ja noch hoffen, dass die weggenommenen Punkte wieder zufließen (Frau geht in die Kiste innerhalb von 3 Jahren ab deren Rentebeginn), oder einer Abänderung/Neuberechnung des Versorgungsausgleich die Werte zu Ihren Gunsten leicht verändert - bis dahin zahlen Sie der Ex einen hübschen Unterhalt zum Shoppen und Sie erhalten Ihre Punkte/Ihre Rente voll - das ist doch sozial, oder ? ;-) Gruß w. ...und wie ChristineB sagt - hätten Sie während der Ehe für gleiche Versorgungsverhältnisse gesorgt, würden Sie heute nicht jammern, dafür fehlte Ihnen offensichtlich der (soziale) Gedanke der Gleichstellung.
Wolfgang Aam 25.03.2012 | 14:01
Richtig. Ich bin der letzte, der diese Rentenpunkte meiner Ex nicht wünsche. Sie erhält diese Punkte auch wenn Sie in Rente geht. Aber in den 5 Jahren, die ich meine Rente früher erhalte, sind die übertragenen Punkte weder für mich noch für meine Ex. Dieses Geld ist allein für die Rentenversicherung. Und mit der war ich nicht verheiratet. Und nochmal: Das ist für mich und alle Versorgungspflichtigen eine ganz gemeine Rentenkürzung, soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung.
DRVam 25.03.2012 | 18:05
Beim Versorgungsausgleich werden Versorgungsansprüche, die Ehepartner während ihrer Ehe erworben haben, als gemeinschaftliche Lebensleistung betrachtet. Sie gehören somit beiden zu gleichen Teilen und werden im Fall der Scheidung entsprechend aufgeteilt. Der Versorgungsausgleich ist ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils gültig und wirkt sich entsprechend aus, sobald Rente bezogen wird.
Richtig. Ich bin der letzte, der diese Rentenpunkte meiner Ex nicht wünsche. Sie erhält diese Punkte auch wenn Sie in Rente geht. Aber in den 5 Jahren, die ich meine Rente früher erhalte, sind die übertragenen Punkte weder für mich noch für meine Ex. Dieses Geld ist allein für die Rentenversicherung. Und mit der war ich nicht verheiratet. Und nochmal: Das ist für mich und alle Versorgungspflichtigen eine ganz gemeine Rentenkürzung, soziale Ungerechtigkeit und Diskriminierung.
Gern geschehen. Wir tun was wir können.
Dürrschnabelam 27.03.2012 | 19:35
Gerade die Wahl im Saarland hat gezeigt, wie sehr sich Minirentner selbst schaden, wenn sie nicht zur Wahl gehen. Dadurch helfen sie gerade denjenigen ans Ruder zu kommen, die in erster Liniek die Interesen der besser Betuchten vertreten!
Dürrschnabelam 28.03.2012 | 14:34
Gerade die Wahl im Saarland hat gezeigt, wie sehr sich Minirentner selbst schaden, wenn sie nicht zur Wahl gehen. Dadurch helfen sie gerade denjenigen ans Ruder zu kommen, die in erster Liniek die Interesen der besser Betuchten vertreten!
Sie meinen, mit 1.2 % hat man das Ruder wirklich fest im Griff ...reden wir vom selben Saarland ? ;-) Gruß w.
Sie haben wohl um Ihre fette Pension Angst?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026