Ich bestätige die Aussagen der anderen Forumsteilnehmern, es gibt für Ihren dargestellten Fall keine Möglichkeit der Anerkennung. Berücksichtigungszeiten können durch Erziehung der Kinder bis zum 10. Lebensjahr geltend gemacht werden. Weitere Berücksichtiungszeiten gab es für die Pflegetätigkeit im Zeitraum 01.01.1992 - 31.03.1995.Anrechnungszeiten können bei folgenden Sachverhalten anrechenbar sein: Mutterschutzfristen bei Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Reha, oder Ausbildung.