Zitiert von: W*lfgang
Hallo Elfriede Kinser
in Zahlen wären es, was den mtl. 'Rentenverlust' bei KG/ALG-Bezug betrifft, statt rd. 66 EUR mtl. aus max. SV-Verdienst aus Beschäftigung, dann nur rd. 53 EUR Monatsrente - nach einem ganzen Jahr für die Entgeltersatzleistungen KG/ALG ...die 80 % eben, die die Experten-Antwort abstrakt dargestellt hat.
Gruß
w.
PS: Experten ...wäre es möglich, mal allgemein verständlich auf die Frage einzugehen/was sich 'NormalbürgerInn' darunter schlicht monetär aktuell vorzustellen hat, statt abstrakt das darzustellen? ;-) Von Auswirkungen auf die individuellen/möglichen/wenn überhaupt, Gesamtleistungsbewertung mal abgesehen – das kann doch nicht so schwer sein, in Zahlen zu denken/Antworten zu geben!!!
Hallo W*lfgang,
Ihren Verbesserungsvorschlag nehme ich gerne an. Im vorliegenden Fall habe ich aber ganz bewusst darauf verzichtet, mit den angegebenen Daten eine Berechnung durchzuführen, da die Informationen für eine konkrete Berechnung nicht ausreichend waren.
Nichts für ungut, lieber W*lfgang, aber die Rentenbeträge, die Sie in Ihrer Antwort geliefert haben (66 Euro und 53 Euro) sind leider unzutreffend und helfen daher auch nicht weiter:
Elfriede hat lediglich in die Kranken- und Pflegeversicherung Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt – nicht hingegen zur Rentenversicherung. Zur Rentenversicherung wurden Beiträge aus einem monatlichen Einkommen von 4.870,- Euro gezahlt.
Rechne ich dieses Einkommen auf das Jahr hoch (4.870,- Euro x 12 = 58.440,- Euro) und teile es durch das vorläufige Durchschnittsentgelt des Jahres 2018 (37.873,- Euro) erhalte ich 1,5431 Entgeltpunkte. Multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert von 32,03 Euro ergibt sich eine Rentenanwartschaft von 49,43 Euro. Statt der von Ihnen in Aussicht gestellten 66 Euro erhält Elfriede also nach meiner ersten groben Berechnung nur 49,43 Euro. Das ist ein erheblicher Unterschied, finden Sie nicht?
Aber selbst bei den berechneten 49,43 Euro muss man noch viele Fragezeichen setzen:
Hat Elfriede auch Einmalzahlungen erhalten? Lag z. B. ein 13. Gehalt vor, ergibt sich eine Rentenanwartschaft von 53,54 Euro. Bei unterstellten 45 Beitragsjahren ergibt sich gegenüber der vorherigen Berechnung dann eine um 184,95 Euro (!) höhere Rente.
Für welche Rente soll die Berechnung erfolgen? Bei einer abschlagsbehafteten Rente stimmen die zuvor berechneten monatlichen Rentenbeträge nicht mehr. Bei einer vorzeitigen EM-Rente mit 10,8 % Abschlag ergeben sich z. B. "nur" 44,09 Euro bei der Berechnung ohne Einmalzahlung und 47,76 Euro bei der Berechnung mit 13. Gehalt.
Wissen wir sicher, ob Elfriede Ihre Tätigkeit in den alten Bundesländern ausgeübt hat? Bei Ost-Entgelten ist noch der Wert der Anlage 10 in die Berechnung aufzunehmen und der aktuelle Rentenwert (Ost) zu verwenden. Dann ergeben sich wieder ganz andere Rentenbeträge.
Handelt es sich bei den 4.870,- Euro um ein Entgelt des Jahres 2018? Ich habe da so gewisse Zweifel. Elfriede schreibt, Sie habe die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Diese liegt im Jahr 2018 bei 4.950,- Euro. Elfriede gibt im gleichen Satz aber nur ein Beitragseinkommen (für die RV) in Höhe von 4.870,- Euro an. Damit würde Sie allerdings die BBG in der KV/PV nicht erreichen. Die Werte passen nur zusammen, wenn Elfriede im Jahr 2018 neben den 4.870,- Euro auch eine Einmalzahlung erhalten hat (s. o.) oder die Aussage sich auf das Jahr 2017 (oder früher) bezieht und entsprechend eine niedrigere BBG in der KV/PV angesetzt werden muss. Im Jahr 2017 oder in den Jahren davor muss allerdings auch mit einem anderen Durchschnittsentgelt gerechnet werden als im Jahr 2018. Damit würden die oben aufgeführten Berechnungen auch nicht mehr stimmen. Welches Durchschnittsentgelt soll also bei der Berechnung angesetzt werden? Von welcher Einmalzahlung soll ggf. ausgegangen werden?
Sie sehen, lieber W*lfgang, dass ich mir durchaus Gedanken gemacht habe, warum ich hier keine konkrete Berechnung vorgenommen habe. Hier einfach einen (möglicherweise) völlig unzutreffenden Wert in den Raum zu stellen, hilft Elfriede meiner Meinung nach nicht wirklich weiter. In diesem Forum gibt es für individuelle Auskünfte halt gewisse Grenzen.