rentenrechtliche Bewertung bei Bezug von Sozialgeld
21.11.2008, 10:21
von
bexley
Welche rentenrechtliche Auswirkung hat der Bezug von Sozialgeld ? Gemeint ist hier der tatsächliche Bezug von Sozialgeld in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II- Bezieher. Laut Rentenversicherungsverlauf wird "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit" gespeichert. Handelt es sich hierbei um eine Pflichtbeitragszeit, die die versicherungsrechtlichen Vorauss für EM- Renten erfüllt oder um Anrechnungszeiten !?!?
Vielen Dank für Hilfe und Beantwortung der Frage
21.11.2008, 12:54
Experten-Antwort
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (nicht bei Sozialgeld!) besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Zeiten dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden, teilt Ihnen Ihr JobCenter mit.
21.11.2008, 13:36
von
bexley
Vielen Dank für die schnelle Antwort - die jedoch leider die Frage nicht wirklich beantwortet hat. Welche rentenrechtliche Auswirkung hat der Bezug von SOZIALGELD ? Insbesondere in bezug auf den Erhalt bzw. das Erlangen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3 in 5) für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ?! Oder evtl. werden Zeiten des Bezuges von Sozialgeld als Anrechnungszeiten gewertet, welche den 5 Jahres Zeitraum verlängern !?! Vielen Dank
21.11.2008, 14:52
Experten-Antwort
Als Anrechnungszeit werden u.a. Zeiten anerkannt, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI).
Grundsätzlich werden Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit nur berücksichtigt, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen worden ist.
21.11.2008, 15:40
von
Rosanna
Wenn es denn so in Ihrem Versicherungsverlauf gespeichert ist ("...Laut Rentenversicherungsverlauf wird "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit" gespeichert"), dann sind das PFLICHTBEITRÄGE, die die Anwartschaft für eine EM-Rente wie ganz normale Pflichtbeiträge aufrecht erhalten. Also keine Sorge....
Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt‘s 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....