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rentenrechtliche bewertung umschulung

von raphael07.04.2010 | 19:10
1452 Ansichten
6 Antworten

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Hallo Leute, habe dieses Forum entdeckt und festgestellt, dass man hier sehr schnell Hilfe erhält. Meine Frage an euch ist, ich habe mit 22 Jahren 1973 nochmals neben meiner reduzierten Beschäftigung eine 3-jährige Umschulung durchgeführt. Ich habe hier keinerlei finanziellen Mittel von irgeneinder Stelle erhalten. Nun wurde mir von Bekannten gesagt, das es nicht sein darf, dass diese Zeiten die ja beitragsgemindert waren und neben der reduzierten Pflichtbeitragszeit gelaufen sind, auch rentenrechtlich bewertet werden müssten. Bei meiner Rentenauskunft im Versicherungsverlauf auf Anlage 4 Seite 06 wird aufgeführt, dass diese Zeiten nicht zur berücksichtigen sind, weil sie nicht zu bewerten sind. Weshalb sind diese Zeiten nicht zu bewerten, oder was kann ich tun, dass diese 3 Jahre noch rentenrechtlich berücksitigt werden. Für Euren Rat bzw. Hilfe Danke Raphael

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Schließe mich dem Vorbeitrag an. Ich würde mich daher direkt mit der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen (Tel.Nr. müsste in der Rentenauskunft genannt worden sein). Da den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen dort die Unterlagen vorliegen kann ggf. direkt abgeklärt werden, ob und welche Unterlagen Nachweise noch erforderlich sind.

5 Antworten

Schiko.am 07.04.2010 | 23:46
Wahrscheinlich haben Sie die Prüfung nicht bestanden. Daher wird von einer Bewertung der (missglückten) Zeit der Ausbildung abgesehen.
-_-am 08.04.2010 | 00:13
Leider reichen Ihre Angaben für eine Beurteilung nicht aus. Wenn die Zeit eine schulische Ausbildung war, lesen Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Batrixam 08.04.2010 | 07:54
Ob es sich bei einer Ausbildung (betriebliche oder schulische) um eine abgeschlossene oder um eine abgebrochene Ausbildung handelt, ist für die Frage der Bewertung vollkommen irrelevant!
Schiko-Original.am 10.04.2010 | 20:45
Wie auch im wirklichen Leben, sollte man die Toten ruhen lassen. Dies sollte auch für Forumsteilnehmer gelten die sich nicht mehr aktiv im Forum beteiligen-praktisch tot sind-. Manchen Menschen wurde scheinbar mit der Nabelschnur auch jeglicher Anstand weggeschnitten. MfG.
Warum????am 11.04.2010 | 17:29
Dieser Beitrag stammt niemals von unserem Schiko. Der würde unter keinen Umständen solche einen Schwachsinn schreiben. Warum lassen die selbsternannten Welterverbesserer es nicht einfach sein,anstelle vom Erfinden solch eines Beitrags.Damit ist doch wirklich niemandem geholfen.
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