Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenrechtliche Fragen

von Edeltraud22.07.2013 | 12:38
1396 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe einige Fragen zur Rente bzw. Rentenverlauf und hoffe, hier Antworten darauf zu bekommen. 1. Ist die Behauptung richtig, dass für Arbeislosenzeiten in den 70er Jahren keine rentenrelevanten Bewertungspunkte anfallen, da die Bundesanstalt damals in Zeiten der Arbeitslosigkeit keine Arbeitslosenversicherungsbeträge abgeführt hatte? 2. Gibt es bei der Rentenberechnung Unterschiede in der Wertigkeit der Entgeltpunkte im Falle Pflichtbeitragszeit Berufstätigkeit, Pflichtbeitragszeit Kindererziehung, Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung? Oder ist es für die Höhe der Rente (unbeachtlich des Einkommens in den betreffenden Zeiten) grundsätzlich unerheblich, welche Art von Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt wurden? 3. EM-Rentenbewilligung war ab 2009, wobei aber bereits in 2008 Anspruch bestanden hätte. Wäre es möglich und hätte es überhaupt Sinn, jetzt noch Zeitpunkt des Rentenbeginns zu beanstanden und vorzuverlegen? (Weil z. B. rechtliche Regelungen in dieser Zeit andere gewesen sein könnten und dadurch für mich bei Vorverlegung günstiger ausfallen würden?) MfG Edeltraud

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu Ihren Fragen:

1. Arbeitslosigkeit war bis zum 30.06.1978 (mit und ohne Leistungsbezug) eine sogenannte Anrechnungszeit (wenn- mit Ausnahme in der Zeit vom 17.-25. Lebensjahr- eine vesicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen wurde und diese Zeit mindestens einen Kalendermonat dauerte). In der Rentenberechnung wird diese Zeit dann mit 80% Ihres Gesamtleistungswertes (vereinfacht gesagt: der eigene Durchschnittswert) bewertet. In Ihrem Versicherungsverlauf erscheint für diese Zeit kein Entgelt. Die Arbeitsämter haben zu dieser Zeit keine Beiträge in die Rentenversicherung getätigt.

2. Die Ermittlung von Entgeltpunkten für Pflichtbeitragszeiten folgt dem Prinzip, dass man Ihr persönliches Brutto-Arbeitsentgelt ins Verhältnis zum jeweiligen Durchschnittsverdiener setzt. Der Verhältniswert wird in Entgeltpunkten ausgedrückt. Während der Kindererziehungszeit (12 bzw.36 Kalendermonate nach der Geburt des Kindes) erhält der erziehende Elternteil eine Gutschrift an Entgeltpunkten. Die Beiträge hierfür übernimmt der Staat und pro Kind macht das 1 bzw. 3 Entgeltpunkte aus. Für Zeiten der Berufsausbildung werden die durch eigene Beitragsleistung erworbenen Entgeltpunkte ggf. noch mit einem Bonus aufgefüllt. Dieser beläuft sich auf 75% des eigenen Durchschnittes bzw. wird er begrenzt auf 75% des jeweiligen Durchschnittsverdieners und für maximal 36 Kalendermonate vergeben (ggf. unter Berücksichtigung einer Rangfolge).

3. Bei der Bewilligung kann es passieren, dass Sie bezüglich des Rentenbeginns eine Option haben. In der Regel ist dies in den Fällen, wo eine medizinische Reha-Maßnahme erfolglos durchgeführt wurde und nachträglich in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet wird. Hierzu werden Sie von der Rentenversicherung angeschrieben und geben eine Erklärung ab. Nachträglich den Rentenbeginn verschieben zu lassen ist nicht möglich. Maßgeblich für den Rentenbeginn ist in den meisten Fällen der Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall), wenn Sie fundierte medizinische Unterlagen erbringen können, aus denen hervor geht, dass die Erwerbsminderung ggf. schon vor dem von der Rentenversicherung bestimmten Zeitpunkt eingetreten ist, können Sie eine Überprüfung beantragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

=//=am 22.07.2013 | 17:48
Woher WISSEN Sie, dass bereits 2008 Anspruch bestanden hätte? Weshalb merken Sie das erst 5 Jahre später? Wenn Sie seinerzeit nicht die Option hatten, zwischen verschiedenen Leistungsfällen und Rentenbeginnen zu wählen, wird es diese Option gar nicht gegeben haben (ist schließlich nicht immer so). Meine Meinung: Vergessen Sie´s. Das Leben ist nicht immer ein Wunschkonzert und die DRV wird den Leistungsfall und Rentenbeginn nicht willkürlich gelegt haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026