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Rentenrechtliche Zeit : "Pflichtbeitragszeit Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit

von Mopel22.05.2007 | 15:37
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in einem mir vorgelegten Versicherungsverlauf fand ich folgende rentenrechtliche Zeiten: "Pflichtbeitragszeit Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit". Um welchen rentenrechtlich relevanten Sachverhalt handelt es sich hierbei? (event. 1 € Job?, Bedarfsgemeinschaft?)

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Mopel,

Bei der Pflichtbeitragszeit Arbeitlosengeld II ohne Arbeitslosigkeit kann es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handeln.

Die Bezieher der früheren Sozialhilfe erhalten nun Arbeitslosengeld II. Um diesen Personenkreis kann es sich ebenfalls handeln.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Klärung in Verbindung zu setzen.

4 Antworten

?am 22.05.2007 | 15:55
wurde hier gerade abgehandelt: 1 € - Job
Mam 22.05.2007 | 16:04
nicht zwangsläufig.... Diese Meldung kann ebenso aufgrund einer vorhandenen Bedarfsgemeinschaft entstanden sein.
Ham 22.05.2007 | 18:29
Es handelt sich um den Bezug von Arbeitslosengeld II. Die ARGEn sind bisher nicht in der Lage, bei Ihren Meldungen an den Rentenversicherungsträger zwischen Bezug von Arbeitslosengeld II mit und ohne Arbeitslosigkeit zu unterscheiden: Es wird immer, auch wenn Arbeitslosigkeit vorliegt, "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit" gemeldet. Der Bezug von Arbeitslosengeld II mit Vorliegen von Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres wird bei der späteren Rentenberechnung höher bewertet als der Bezug von Arbeitslosengeld II ohne Vorliegen von Arbeitslosigkeit, nach Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es bei der Bewertung keinen Unterschied. Falls Sie beim Arbeitslosengeld-II-Bezug sowohl das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben als auch arbeitslos sind und im Versicherungsverlauf "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit" erscheint, beanstanden Sie den Versicherungsverlauf. Falls Sie beim Arbeitslosengeld-II-Bezug arbeitslos sind, im Versicherungsverlauf "Arbeitslosengeld II ohne Arbeitslosigkeit" erscheint und das 25. Lebensjahr bereits vollendet haben, beanstanden Sie den Versicherungsverlauf bitte nicht, um die Sachbearbeitung des Rentenversicherungsträgers und der Arbeitsverwaltung nicht zu belasten. Bei der späteren Rentenhöhe gibt es keinen Unterschied.
Ilsiam 23.05.2007 | 16:50
Das ist meiner Meinung nach eine unklare Aussage. Eine vorhandene Bedarfsgemeinschaft führt nicht automatisch zu diesem ALG II ohne Arbeitslosigkeit. Da müssen sicher noch bestimmte Kriterien vorliegen, denke ich. Ilsi
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