Hallo, Mopel,
Bei der Pflichtbeitragszeit Arbeitlosengeld II ohne Arbeitslosigkeit kann es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handeln.
Die Bezieher der früheren Sozialhilfe erhalten nun Arbeitslosengeld II. Um diesen Personenkreis kann es sich ebenfalls handeln.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zwecks Klärung in Verbindung zu setzen.