Aufgrund unserer Situation (Mann gesetzlich rentenversichert, Frau in einer berufsständigen Versorgung und befreit von der Rentenversicherungspflicht - wird auch so bleiben, keine Beiträge in die GRV geleistet) käme bei uns (später oder beim Todesfall des Mannes vor der Rente) ein Rentensplitting in Betracht (eventuelle Witwenrente würde auf 0 gekürzt aufgrund eigener Einkünfte).
Eine Frage gibt es nun bezüglich der 25 Jahre rentenrechtlicher Zeit als Vorraussetzung für die Durchführung eines (späteren) Rentensplitting: Für das Rentensplitting müssen beim überlebenden Partner 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Dabei werden die Jahre bis zu seinem Renteneintritt zusätzlich berücksichtigt und zwar anteilig im Verhältnis zu den Jahrendie seit dem 17. Lebensjahr mit rentenrechtlicher Zeit belegt sind.
Stimmen dann folgende Beispielrechnungen/Annahmen (Monate nicht berücksichtigt):
- Geburtsjahr Frau 1977, 17. Geburtstag also 1994
- Schul- und Studiensausbildung 1994-2002 (8 Jahre)
- erstens Kind 2011, zweites 2013 (derzeit also 6 Jahre Kinderberücksichtigungszeit)
- die 23 Jahre seit 1994 sind derzeit zu 14/23 mit rentenrechtlicher Zeit belegt
- Renteneintritt 2044 (mit 67) also in 27 Jahren
- diese 27 Jahre werden zu 14/23 "zugerechnet" also mit ~ 16,43 Jahren
- daraus ergibt sich 6 + 8 + 16,43 = 30,43 Jahre für das Rentensplitting und somit die Berechtigung zum Rentensplitting beim Tod des Ehemanns heute
- im Jahr 2023 endet die Kinderberücksichtigungszeit, dann sind insgesamt 8 + 12 Jahre (Kinder 2011 - 2013) rentenrechtlich belegt, so dass es ab dann (aber auch erst ab dann) ggf. Sinn macht für wenige Jahre Sinn macht freiwillige Beiträge (Mindestbeiträge) zu zahlen, um die 25 Jahre "voll" zu machen.
Habe ich das so richtig verstanden?