Rentenrechtliche Zeiten für Rentensplitting

von
einefrage

Aufgrund unserer Situation (Mann gesetzlich rentenversichert, Frau in einer berufsständigen Versorgung und befreit von der Rentenversicherungspflicht - wird auch so bleiben, keine Beiträge in die GRV geleistet) käme bei uns (später oder beim Todesfall des Mannes vor der Rente) ein Rentensplitting in Betracht (eventuelle Witwenrente würde auf 0 gekürzt aufgrund eigener Einkünfte).

Eine Frage gibt es nun bezüglich der 25 Jahre rentenrechtlicher Zeit als Vorraussetzung für die Durchführung eines (späteren) Rentensplitting: Für das Rentensplitting müssen beim überlebenden Partner 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Dabei werden die Jahre bis zu seinem Renteneintritt zusätzlich berücksichtigt und zwar anteilig im Verhältnis zu den Jahrendie seit dem 17. Lebensjahr mit rentenrechtlicher Zeit belegt sind.

Stimmen dann folgende Beispielrechnungen/Annahmen (Monate nicht berücksichtigt):
- Geburtsjahr Frau 1977, 17. Geburtstag also 1994
- Schul- und Studiensausbildung 1994-2002 (8 Jahre)
- erstens Kind 2011, zweites 2013 (derzeit also 6 Jahre Kinderberücksichtigungszeit)
- die 23 Jahre seit 1994 sind derzeit zu 14/23 mit rentenrechtlicher Zeit belegt
- Renteneintritt 2044 (mit 67) also in 27 Jahren
- diese 27 Jahre werden zu 14/23 "zugerechnet" also mit ~ 16,43 Jahren
- daraus ergibt sich 6 + 8 + 16,43 = 30,43 Jahre für das Rentensplitting und somit die Berechtigung zum Rentensplitting beim Tod des Ehemanns heute
- im Jahr 2023 endet die Kinderberücksichtigungszeit, dann sind insgesamt 8 + 12 Jahre (Kinder 2011 - 2013) rentenrechtlich belegt, so dass es ab dann (aber auch erst ab dann) ggf. Sinn macht für wenige Jahre Sinn macht freiwillige Beiträge (Mindestbeiträge) zu zahlen, um die 25 Jahre "voll" zu machen.

Habe ich das so richtig verstanden?

von
einefrage

Sorry für die Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie den komplexen und manchmal fehlerhaften Satzbau. Man soll so komplexe Texte doch immer erst in Word "vorschreiben".

Ich hoffe, dass es dennoch einigermaßen verständlich ist :-)

von
Rentensputnik

Versuchen Sie es mal dort:
https://www.google.de/

Mfg

von
W*lfgang

Hallo einefrage,

gleichen Sie das damit noch mal ab, im unteren Teil ist der Rechenweg erläutert:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_120AR5.2

Gruß
w.
(Sorry, mit vorausschauendem Rentensplitting musst ich mich bisher nicht befassen.)

von
einefrage

Zitiert von: W*lfgang

Hallo einefrage,

gleichen Sie das damit noch mal ab, im unteren Teil ist der Rechenweg erläutert:

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_120AR5.2

Gruß
w.
(Sorry, mit vorausschauendem Rentensplitting musst ich mich bisher nicht befassen.)

Besten Dank für den Link. Ich habe eine entsprechende Exceltabelle erstellt. Mal abgesehen von der monatlichen Betrachtungsweise habe ich es ja richtig dargestellt. Die Berechtigung zum Rentensplitting ist somit auch ohne freiwillige Beiträge mindestens bis 2034 kontinuierlich gegeben, spätestens dann müssten aber freiwillige Beiträge gezahlt werden, um die 25 Jahre "voll zu machen".

von
GroKo

Nicht zu glauben, um was sich Menschen Jahre zuvor Gedanken machen, statt erst mal die Zeit abzuwarten. So long!

von
Rentensputnik

Wenn man sonst keine Probleme hat, dann gehts ja!

von
einefrage

Zitiert von: GroKo

Nicht zu glauben, um was sich Menschen Jahre zuvor Gedanken machen, statt erst mal die Zeit abzuwarten. So long!

Ganz ehrlich: Was soll so ein Gemecker. Wenn wir einfach abwarten würden, dann hätte sich das Thema Rentensplitting ggf. für uns erledigt. Deswegen kümmert man sich jetzt darum und nicht erst, wenn es so weit ist. Die Hinterbliebenenabsicherung ist kein "Zufalls- und Gnadenrecht", sondern glücklicherweise klar definiert.

Bei uns ist die Situation halt die, dass meine Frau als Ärztin mit entsprechendem Verdienst keine Witwenrente erhalten würde, wenn ich versterbe. Ich hingegen schon, da die Ärzteversorgung Einkünfte des Witwers der Witwe nicht anrechnet. Mit zwei kleinen Kindern, einer Hausfinanzierung am Hintern etc. macht man sich halt Gedanken im Was-wäre-wenn-Spiel. Der eigene auch frühzeitige Tod ist dabei ein Szenario. Ich mache mir ja auch jetzt Gedanken, um meine "normale" Altersvorsorge oder das Thema Berufsunfähigkeit. Das lasse ich auch nicht einfach "auf mich zukommen", um dann im Fall der Fälle rumzuheulen. In unserem konkreten Fall können mit relativ kleinen Summen freiwilliger Beitragszahlungen relativ hohe Rentenansprüche durch das Recht der Rentensplittung generiert werden.

Ich plädiere dafür, dass sich jeder einmal frühzeitig im Leben (spätestens bei der Gründung einer Familie) mit der gesetzlichen Rentenversicherung auseinandersetzt, um zu verstehen, wie diese funktioniert und bei Themen wie Entgeltpunkten etc. versteht was gemeint ist und auch das Thema Hinterbliebenenversorgung betrachtet. Wenn man dann eine Konstellation wie bei uns vorfindet, stößt man automatisch auf das Thema Rentensplittung bzw. fehlende Absicherung des einen Partners aufgrund der Konstruktion der GRV.

Es mag ja sein, dass das Thema für die meisten nicht relevant ist, für Konstellationen wie bei unserer, ist es aber sehr relevant.

von
Nichtexperte

Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass bisher noch kein Experte geantwortet hat? Woran könnte das liegen?
Ich vermute, weil Ihre Frage so selten und der konstruierte Fall noch so weit weg ist, dass es Wichtigeres gibt. Wenn es wirklich so kommen sollte, wobei es sicher viele Möglichkeiten (z.B. Scheidung, vorzeitiger Tod, Rechtsänderungen u.s.w.) gibt, die Ihr Konstrukt einstürzen lassen, dann reicht es doch aus, wenn man reagiert, wenn der Fall für ein Rentensplitting eintritt.
Sollte Ihre Frau vor Ihnen versterben, haben Sie doch sicher gute Ansprüche aus der Witwerrente der berufsständigen Versorgung.
Umgekehrt wird Ihre Frau als Ärztin selbst schon gut versorgt sein, ohne Ansprüche aus einer Witwenrente der DRV.
Wozu also die jetzige Torschlusspanik?

von
einefrage

Zitiert von: Nichtexperte

Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass bisher noch kein Experte geantwortet hat? Woran könnte das liegen?
Ich vermute, weil Ihre Frage so selten und der konstruierte Fall noch so weit weg ist, dass es Wichtigeres gibt. Wenn es wirklich so kommen sollte, wobei es sicher viele Möglichkeiten (z.B. Scheidung, vorzeitiger Tod, Rechtsänderungen u.s.w.) gibt, die Ihr Konstrukt einstürzen lassen, dann reicht es doch aus, wenn man reagiert, wenn der Fall für ein Rentensplitting eintritt.
Sollte Ihre Frau vor Ihnen versterben, haben Sie doch sicher gute Ansprüche aus der Witwerrente der berufsständigen Versorgung.
Umgekehrt wird Ihre Frau als Ärztin selbst schon gut versorgt sein, ohne Ansprüche aus einer Witwenrente der DRV.
Wozu also die jetzige Torschlusspanik?

Klar. Torschlusspanik? Alles was nicht ins Schema gesetzlich rentenversichert passt, ist konstruiert und weil Rentensplitting derzeit noch nicht so präsent ist (wird es ja aufgrund von Stichtagen in ~ 15 Jahren), soll man sich darum nicht kümmern. Nein. Ich bin eher verblüfft, dass das Thema nicht von den berufständischen Versorgungswerken wesentlich präsenter gemacht wird, denn es gibt sicherlich dort eine siebenstellige Zahl von versicherten Menschen, für die das Thema "Option auf Rentensplitting" behalten, von Relevanz sein kann. Hier mag das nur wenige betreffen, aber jeder einen Partner hat, der nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist, sollte mal prüfen, ob es nicht wie bei uns liegt.

Unser Fall ist auch zeitlich nicht weit weg in ferner Zukunft. Durch mein Nachrechnen habe ich z.B. festgestellt, dass meine Frau vor der Geburt der Kindern aber auch in den ersten beiden Jahren eine ganze Zeit lang kein Recht auf Rentensplitting gehabt hätte. Wäre uns das bewußt gewesen, hätten wir sicherlich freiwillige Beiträge (Mindestbeitrag) gezahlt (diese sind ja ganz unabhängig vom Rentensplitting nicht verloren). Es geht also nicht um irgendwas im Alter, sondern gerade auch um die jungen Jahre. Um später ein Rentensplitting zu wählen, muss man auch das Recht dazu haben. Das kann man nicht auf sich zu kommen lassen (jedenfalls nicht in einer Situation wie bei uns).

Was soll ich zum Thema "Ärztin ist eh' schon gut versorgt" sagen? Was ist Ihre Absicht? Soll man ab einer zu erwartenden Rente von 1.500,- EUR das Gehirn ausschalten, weil man so gut ausgesorgt hat?

von
GroKo

Eure Sorgen würden sich viele wünschen!

von
W*lfgang

Zitiert von: Nichtexperte
Vielleicht ist Ihnen schon aufgefallen, dass bisher noch kein Experte geantwortet hat? Woran könnte das liegen?
...liegt vielleicht daran, dass das wirkliche Expertenteam gewechselt hat und das neue mit 'Frischlingen' bestückt ist - die letzten Kommentare lassen das wieder mal klar erkennen!

Nichtsdestotrotz ist das sicher kein 'einmaliger' Fall, der eine zielgerichtete Experten-Antwort verdient! Wenn es denen zu *schwer ist, sollten sie zur AfA gehen ...

Gruß
w.

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