Wie Sie bereits zutreffend erkannt haben, können für vier Jahre Pflichtbeiträge anerkannt werden. Die Berücksichtigungszeit kann auf Antrag für die Zeit von Juni 1991 bis Januar 2003 eingetragen werden - wenn keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Berücksichtigungszeit wird somit pro Kind mit 10 Jah-ren anerkannt. Bei der zeitgleichen Erziehung mehrerer Kinder werden diese Zeiten nicht doppelt gezählt. Die Berücksichtigungszeit endet mit Vollendung des 10. Lebensjahres.
Ein Problem aus meiner Praxis ist, dass viele Anträge zur Kindererziehung innerhalb der möglichen Berücksichtigungszeit gestellt werden. Grundsätzlich kann nur die bis Antragstellung erfolgte Erzie-hung berücksichtigt werden; eine vorsorgliche Anerkennung für künftige, noch kommende, Zeiträume ist nicht möglich.
Die bisher anerkannten Berücksichtigungszeiten sind am Ende des Versicherungsverlaufs aufgeführt.