Hallo Gisela,
nur für die Gesamtleistungsbewertung, die für die Bewertung beitragsfreier Zeiten erforderlich ist, gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen als Zeiten der beruflichen Ausbildung. Soweit nicht bereits aus dem ursprünglichen Verdienst 0,0833 Entgeltpunkte erreicht werden, erfahren diese Zeiten eine Anhebung auf diesen Wert. Daher dürfte es für Sie kein Nachteil sein, wenn die Lehre nur 2,5 Jahre andauerte.