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Experten-Antwort

Rentenreform und Beamtinnen

von Karl-Ludwig05.02.2014 | 22:09
1471 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Warum berichtet eigentlich keiner, dass mit der neuen Reform die Möglichkeit der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei Beamtinnen in der Rentenversicherung still und leise wieder abgeschafft wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetz-lichen Rentenversicherung

(RV Leistungsverbesserungsgesetz)

S. 22

Insofern ist es geplant, die Beamten von der Anrechnung wieder generell auszuschließen.

Noch ist das RV-Leistungsverebesserungsgesetz aber noch nicht in Kraft getreten, so dass es abzuwarten gilt.

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6 Antworten

W*lfgangam 05.02.2014 | 23:05
Hallo Karl-Ludwig Quelle? ...mir ist nicht bekannt, dass zz. irgendwelche Versorgungsgesetze der Beamten geändert werden. Die mittelbaren Auswirkungen in der DRV bei den kommenden Neuregelungen schlagen doch direkt auf die Beamtenversorgungen durch - wie bisher schon. Das RV_Leistungsverbesserungsgesetz (so es kommt) enthält dazu ...NICHTS. Also bitte: Quelle zu Ihren Ausführungen angeben. Gruß w.
Karl-Ludwigam 06.02.2014 | 07:40
Es geht nicht um das Versorgungsrecht sondern darum, dass seit 2010 auch Beamtinnen die KEZ in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden können, sofern keine gleichwertige Berücksichtigung bei der Pension erfolgt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Diese Regelung wird nun wieder zurückgenommen. RV-Leistungsverbesserungsgesetz "3. § 56 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 5 Absatz 4“ durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 und 4“ ersetzt. b) In Nummer 3 werden die Wörter „nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder“ gestrichen."
Rentneram 06.02.2014 | 07:55
Das ist sehr bedauernswert!!! Wenn ich neben meinem Nebenjob Zeit finde suche ich mein Taschentuch ....
Lailaam 06.02.2014 | 10:51
Bitte um Spenden für die armen Beamten.
W*lfgangam 06.02.2014 | 19:08
Hallo Karl-Ludwig, danke für den Hinweis. An der Stelle bin ich wohl etwas zu schnell über den Entwurf geflogen. Meine obige Aussage ist natürlich Mist. Im Prinzip wars/ist es ja auch eine dämliche Regelung, da in den allermeisten Fällen, außer Verwaltungsaufwand, kein Mehrwert entstanden ist und diese vorher bestehende - eigentlich eindeutige Regelung (Beamte =/= Rente) - wieder hergestellt wird. Gut, über den Verlust eines etwaigen Zuschuss zur PKV (der von der Pension nicht einkassiert werden kann) und den ggf. minimalen Steuervorteil (100 % steuerpflichtige Pension wird zugunsten einer nur anteilig zu besteuernden Rente etwas reduziert) kann man streiten. Gruß w.
W*lfgangam 06.02.2014 | 19:11
... wieso bitten SIE um Spenden - ich wette, die behalten Sie dann für sich allein ;-) Gruß w.
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