Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenschädliche beschäftigung

von KLAUSI19.05.2007 | 14:40
2064 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Forumler(nicht Alle) Hallo Experten hatte in vorrausgegangenen Beiträgen Fragen gestellt zum Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung . Habe unter anderem die Anwort des Experten bekommen, in der von rentenschädlicher Beschäftigung die Rede ist. Könnte mir bitte einer oder auch mehrere hier im Forum an Hand von Bepielen erklären was mit dieser Aussage gemeint ist. Ich meine welche Beschäftigungen sind rentenschädlich oder so Für Eure Antworten Vielen Dank Klausi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Klausi,

den sehr umfangreichen Ausführungen von "lotscher" kann ich nichts hinzufügen.

5 Antworten

lotscheram 19.05.2007 | 15:32
Hallo Klausi, Alle von Rentenversicherungsträgern der BRD gewährten Renten werden unter Vorbehalt in voller Höhe gewährt. Der Vorbehalt bezieht sich mit Bezug auf den Begriff "Rentenschädlichkeit" bei Altersrenten auf Hinzuverdienste und Einkommen, die neben der Rente bezogen werden können. . Immer dann, wenn solche Einkommen vorliegen, sind sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Er prüft, ob durch die Einkommen eine für die Rentenart festgelegte Hinzuverdienstgrenze überschritten wird. . In Deinem Rentenbescheid ist nach der Anlage 6 aufgeführt, wieviel jeweils hinzuverdient werden kann um die eigentliche Rente noch in voller Höhe, als eine "Dreiviertel-Rente", zur Hälfte oder auch gar nicht mehr zu bekommen. . Zwei mal im Jahr kann der Verdienst für die jeweilige Rentenstufe unschädlich um das Doppelte überschritten werden. . Jede sich aus dem Hinzuverdienst ergebende Rentenreduzierung oder gar der Wegfall ist hier als "rentenschädlich" zu verstehen, die Einhaltung der Grenzwerte für den Hinzuverdienst hingegen als "rentenunschädlich" . Tipp für Hinzuverdienst: Er macht nur Sinn, wenn der aus dem Hinzuverdienst sich ergebende Nettobetrag höher ist als der Minderungsbetrag in der Rente. Sinnvoll hier, am oberen Limit des Grenzwertes hinzuzuverdienen. . Gebe auch zu bedenken, dass möglicherweise bei andauerndem Hinzuverdienst mit mehr als täglich 2 Stunden Arbeit, die Rente in eine "teilweise Erwerbsminderungsrente" gewandelt werden kann. . Jusermeinung
lotscheram 19.05.2007 | 17:11
Vorgaben für die Grenzwertermittlung bei einer vollen Erwerbsminderungsrente . Rentenunschädlich 350€ monatl. -Dito- 2x jährlich 700€ monatl. . Um die Rente noch als ¾ Rente zu erhalten: 15,6 * (aktueller Re-Wert) * (Durschnitt Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Eintritt der vollen Erwerbs- minderung, mindestens Faktor 1,5) . Um die Rente noch als ½ Rente zu erhalten: 20,7 * (aktueller Re-Wert) * (Durschnitt Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Eintritt der vollen Erwerbs- minderung, mindestens Faktor 1,5) . Um die Rente noch als ¼ Rente zu erhalten: 25,8 * (aktueller Re-Wert ) * (Durschnitt Entgeltpunkte der letzten drei Jahre vor Eintritt der vollen Erwerbs- minderung, mindestens Faktor 1,5) Die Werte (15,6), (20,7) und (25,8) sind gesetzlich vorgegebene Faktoren für Hinzuverdienste neben einer vollen Erwerbsminde- Rungsrente. Der aktuelle Rentenwert beträgt zur Zeit: Ost 22,97 € West 26,13 € Userdarlegung
Klausiam 19.05.2007 | 17:20
Hallo lotscher, zuerst einmal vielen dank für Ihre ausführlichen Anworten. meine Frage hat sich mir gestellt, wenn ich ggf.einmal am Tag 2 Std. arbeiten würde und dann den anderen Tag einmal 3 Std. oder so Wären dies pro Woche entweder im ersten Fall, ich sage mal 10 Std. und im anderen Fall 15 Std. Wie wäre es dann mit der rentenunschädlichkeit dieser Beschäftigungszeiten. Wobei man ja bei weitem nicht an die 350,00 € im Monat heran käme.
Schiko.am 19.05.2007 | 20:25
Grüß Gott, Klausi ! Nehmen sie bitte die zwei stundenbegrenzung wie sie lotscher nannte , nicht so ernst. Es führt doch sogar, wenn jemand nicht mehr als drei stunden täglich arbeiten kann als wesentliches kri- terium neben anderm zur erwerbsminderungsrente. Somit sind doch zwei stunden beschäftigung dauer- haft nicht zu beanstanden. Kann mir vorstellen, sie brauchen auch nicht einen stundennachweis bei der anmeldung des zusatz-.verdienstes beilegen, denn ich ja zu unrecht als überflüssig sah, entschuldigung. "Angstmachen gilt nicht" Dies gilt auch für lotscher, mit dem ich seit einigen tagen sogar als" Lothar" telefongespräche führe. Zur verdeutlichung nachstehend ein rechnerisches beispiel: Ein stundenlohn von 8 euro für regelrechtes ein- kommen. Umgerechnet auf die vierzig stunden woche komme im monat auf 174 stunden, mithin €. 1392 brutto. Dies besagt doch, statt acht stunden täglich der vierte teil. Bei täglich zwei stunden x 174 = 348,00 monatlich brutto. Fehlte gerade noch die behauptung, ein vertreter der RV. überwacht die stunden beim örtlichen arbeitgeber. Darum, kopf hoch klausi , bleiben sie nur innerhalb der 350 iger grenze. MfG.
lotscheram 19.05.2007 | 23:08
Hallo Klausi, die Dauer der zusätzlichen täglichen Arbeitszeit wird nicht mit des Schusters Elle gemessen. . Im Gesetzestext §43 SGB VI heißt es: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein". . Darauf zielte auch meine Aussage im ersten Beitrag ab, darauf zu achten, dass nicht dauerhaft mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet wird. . Bei der von Dir vorgesehenen oder schon gehandhabten Art der Erzielung zusätzlicher Einkünfte dürften sich keine Probleme ergeben schon gar nicht, wenn nicht mehr als 350 € monatlich erzielt werden. . Vordergründig kommt es auf die Einhaltung der Verdienstgrenzen an die wohl immer dann Anlaß von Überlegungen durch den Rentenversicherungsträger sind, wenn nur noch ein Viertel der Rente wegen der Höhe des Hinzuverdienstes geleistet wird. Hängt aber in jedem Fall auch von der Höhe des Stundenlohnes ab. . Usermeinung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026