Das habe ich seit Juli mindestens 4mal getan. Das Ergebnis ist GLEICH NULL! - Meine neue Wohnung ist durch deren Verschulden gefährdet.
Grundsätzlich muß der empfängername mit der
Kontobezeichnung übereinstimmen. In der regel
muß der geldempfänger schriftlich mit der Gutschrift
auf das konto des anderen einverstanden sein.
Dies gilt auch für die ehefrau, ist aber nicht mehr
zeitgemäß.
Auch aus anderen gründen wie tot, altersentlastungs-
betrag etc., ist die kontoführung bei nicht ganz rück-
ständigen menschen als" Oder oder Und Konto" gäng-
ige praxis.
Als beispiel , die fehlende übereinstimmung bei einer
betreuung zu nennen, ist gerade nicht sehr fortschrittlich.
Fordere alle frauen auf, sich nicht mit der kontovollmacht
abspeisen zu lassen , sondern mitinhaber eigenschaft zu
verlangen.
Dies hat auch mit rentengutschrift zu tun und es kann des-
halb nicht schaden, hier erwähnt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen.
Danke für die Richtigstellung!
betrifft witwen u. waisenrente :
ist es gesetzlich dass bei einer rente krankenversicherung abgezogen wird
weitere frage: bei einem mehrhanhaltenden aufenthalt in der türkei kann man einen rentner aus der versicherung kündigen ist dies gesetzlich
weitere frage : bei einem 2 jaerigen aufenthalt in der türkei mit taetigkeit (versichert) nennt man dies türkische rente oder
? bitte geben sie mir nachricht