Ich habe ab 01.06. diesen Jahres Altersrente ohne Abschläge. Die Zeitungen trage ich jeden früh 1,5 Stunden lang aus und erhalte dafür 100 Euro ausgezahlt.
Kann ich das weitermachen, oder ergeben sich bestimmte Erwartungen der DRV an mich bezüglich Anrechnung oder ähnliches?
Die 100 Euro sind monatlich. Danke.
Kann ich das weitermachen, oder ergeben sich bestimmte Erwartungen der DRV an mich bezüglich Anrechnung oder ähnliches?
Hallo Stratege,
bis zum Erreichen Ihrer individuellen Regelaltersgrenze dürfen Sie bis zu 6300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen ohne das die Rente gekürzt wird. Davon sind Sie mit 100 Euro mtl. ja noch weit entfernt.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Hallo "Stratege"!
Sind Sie schon jenseits der Regelaltersgrenze oder erhalten Sie eine vorzeitige Altersrente?
Hinzuverdienst ist möglich, wird aber ggf. auf die Rente angerechnet. Der DRV sollten Sie angeben, dass Sie einen Hinzuverdienst in Höhe von ... in 2019 erzielen werden.
Wenn Sie das SV-pflichtig tun, dann erhalten Sie nach der Regelaltersgrenze dadurch auch noch eine kleine Rentenerhöhung.
Die ersten 6300 Euro im Jahr sind unkritisch. Hätte man bei der Antragsaufnahme auch erklären können. Im Zweifel noch einmal beraten lassen. Ist mit den bisherigen Beiträgen schon bezahlt.
Hmm … Zeitungen täglich (wahrscheinlich an sechs Tagen in der Woche) für anderthalb Stunden, macht durchschnittlich 39 Stunden im Monat. Bei 100 Euro Monatsverdienst sind das 2,56 Euro Stundenlohn. Das ist nicht einmal ein Drittel des gesetzlichen Mindestlohns.
[quote=323300]Hmm … Zeitungen täglich (wahrscheinlich an sechs Tagen in der Woche) für anderthalb Stunden, macht durchschnittlich 39 Stunden im Monat. Bei 100 Euro Monatsverdienst sind das 2,56 Euro Stundenlohn. Das ist nicht einmal ein Drittel des gesetzlichen Mindestlohns.[/quote. Zeitungszusteller waren bei Einführung des Mindestlohnes anfangs außen vor. Heute wird dieser weiterhin via Stücklohn unterlaufen.
Es galt anfangs ein geringerer Mindestlohn, das ist aber inzwischen nicht mehr so. Egal ob der Lohn nach Stück berechnet wird, der Mindestlohn muß erreicht werden; entweder durch einen ausreichend hohen Betrag pro Stück, oder durch eine entsprechende Aufstockung.
Es galt anfangs ein geringerer Mindestlohn, das ist aber inzwischen nicht mehr so. Egal ob der Lohn nach Stück berechnet wird, der Mindestlohn muß erreicht werden; entweder durch einen ausreichend hohen Betrag pro Stück, oder durch eine entsprechende Aufstockung.