Hallo Jana,
ein Rentensplitting kommt nur für Ehepaare in Frage, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben.
Wenn die Ehe bereits vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde, müssen beide Ehegatten nach dem 01.01.1962 geboren sein.
Diese Möglichkeit des Rentensplittings wurde im Rahmen der Reform des Hinterbliebenenrechts zum 01.01.2002 geschaffen.