Siehe Bl. 5/6 der Broschüre zum Thema "Rentensplittung":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Formulare_Publikationen/broschueren/Rente_node.html
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Siehe Bl. 5/6 der Broschüre zum Thema "Rentensplittung":
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Formulare_Publikationen/broschueren/Rente_node.html
Muss nicht unbedingt sein! Das Splitting wird nur für die Ehezeit durchgeführt und wenn die/der Hinterbliebene genau in der Ehezeit mehr Rentenansprüche erwirtschaftet hat, als der/die Verstorbene, kann das auch nach hinten losgehen!Nachdem die Ehe nicht mal ein Jahr bestanden hat, wäre ein möglicher Verlust sicher überschaubar.
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