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Experten-Antwort

Rentensplitting

von 7-10er Splitt23.03.2018 | 17:26
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ehepaar (beide 01.01.1964 geboren) Verheiratet seit 30.12.2005 Beginn Regelaltersrente 01.01.2031 Er: 50 EP im Zeitraum Sie: 4 EP im Zeitraum Nach Splitting: Er: 27 EP Sie: 27 EP Soweit richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.03.2018 | 08:34

Hallo @all

Die mögliche Versicherungspflicht der Komiker wollen wir mal nicht weiter diskutieren, sondern nochmal ein paar Blicke auf die Splittingkonstellation werfen (die sicherlich sehr stark konstruiert und eher theoretisch zu sein scheint).

Grundsätzlich sind die Überlegungen zunächst korrekt (sofern sämtliche angenommenen EGPT auf die Splittingzeit fallen und beide Eheleute mind. 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben). Aufteilung würde dann zu eben dem bezifferten Ergebnis führen.

Auswirkungen:

- mehr gesetzl. Rente für die Frau

- weniger gesetzl. Rente beim Mann

- keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzl. Rentenversicherung (wie Einkommen in 2031 auf eine Hinterbliebenenrente angerechnet werden könnte, ist Spekulation)

- Auswirkungen auf die bzw. in der Beamtenversorgung (Anrechnung eigener -höherer- Rente der Frau??) unklar. Hier gibt´s viele Beamtensysteme (Bund oder jedes Bundesland), die inhaltlich nicht identisch sind. Hier wären konkrete, individuelle Infos des betroffenen Beamtensystems einzuholen.

Unterm Strich eine nette Überlegung, die evtl. auch zu gewünschten Vorteilen führen könnte. Aber das heute vorauszusagen hat ein bißchen was mit Hellseherei zu tun.

Um sich die Chance für später zu erhalten kann man natürlich anfangen freiwillige Beiträge zu zahlen, damit später auch 25 Jahre bei der Frau vorhanden sind und eben die Möglichkeit weiter eruiert werden kann.

Man könnte auch einfach freiwillige Beiträge zahlen, da diese als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar sind, eine auf freiwilligen Beiträgen beruhende Altersrente i.d.R. nicht zur Anrechnung bei einer Beamtenpension führt und auch im Beamtenbereich ist zusätzliche Vorsorge ja inzwischen ein ständiges Thema.

Im übrigen gibt´s viele weitere Hürden zu überwinden bevor 2031 konkrete Splittingdurchrechnungen zur Hilfe angefordert werden können.

Erstmal müssen beide solange leben und dann muss auch noch die Ehe so lange halten. Hier sieht man einfach, dass das Leben und die Zukunft nur bedingt planbar ist.

Aber in der Theorie trotzdem ein nettes Gedankenspiel.

13 Antworten

W*lfgangam 23.03.2018 | 17:58
Hallo 7-10er Spillt, hmm, ...im Splitting/Ehezeitraum - sofern die dafür relevanten Voraussetzungen schon vorliegen sollten - ist es eher/gänzlich unmöglich, dass heute bereits beim ihm 50 EP vorliegen können! Vielleicht stellen Sie die Frage erneut, wenn es soweit ist, dass ein Splittingverfahren nach den dann erforderlichen gesetzlichen Grundlagen möglich ist - heute liegen in der Summe die Anforderungen dafür nicht mal ansatzweise vor ...wenn Ehefrau nicht auch schon 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten durch schlichte Gebärmutterwilligkeit hinter sich hat :-) Im Detail erfragen Sie das bei Ihrer örtlichen Beratungsstelle, die individuell auf Ihre Frage eingehen kann. Gruß w.
7-10er Splittam 23.03.2018 | 18:10
Ein bisschen Hochrechnung ist vielleicht dabei. ;)
W*lfgangam 23.03.2018 | 18:39
...so gesehen richtig, wenn Frau/Mann bis dahin nicht die 'Reißleine' zieht und sich anderweitig 'nach kuscheligeren neuen EP' fürs Lebensende umsieht - als Frau kann ein Versorgungsausgleich in diesem Fall durchaus wärmend sein ;-) Ohne Flax: Interessante Idee, aber im Detail erst dann ausgegoren, wenn zum Tag X alle Lebensumstände/Rentenansprüche zu bewerten sind. Gruß w.
KSCam 23.03.2018 | 18:40
Theoretisch im Grundsatz richtig aber keinerlei Praxisbezug, da sich die Frage erst stellt wenn entweder beide im Rentenalter sind oder einer der beiden gestorben ist. Bis dahin kann sich soviel ändern, dass der Gedanke daran die mühe nicht lohnt..... Schönes WE
Jonnyam 23.03.2018 | 19:05
Zufälle gibts, die gibts gar nicht: Beide am selben Tag geboren? Schon 50 EP seit Monat der Heirat? Jährlich 2 EP von 2006-2030? Wenn schon theoretische Fragen, dann aber doch mit etwas mehr Realität
7-10er Splittam 23.03.2018 | 19:58
Grundlage des Beispiels: Er: rv-pflichtiger Gutverdiener Sie: Beamtin Es ist zu erwarten, dass der Mann zuerst stirbt. Aufgrund der zu erwartenden Pension und anderen Einkünfte (private Vorsorge) nach dem Sterbevierteljahr keine zahlbare Witwenrente. Daher: Sie füllt ihr Versicherungskonto mit freiwilligen Mindestbeiträgen auf 25 Jahre auf. Ziel: Nach dem Splitting hat sie einen höheren Rentenanspruch.
W*lfgangam 23.03.2018 | 20:57
Zitat von 7-10er Splitt anzeigen
Super Idee ...aber, ohne jetzt der BeamtVG rauf und runter zu lesen, würde ich spontan sagen, dass der Splitting-Rentenanteil voll auf die Pension anzurechnen sein wird, lediglich die Auffüllung auf 25 Jahre durch freiwillige Beiträge bliebe ihr von der Pensionsanrechnung verschont. Empfehle daher zur abschließenden Prognose die Dienstbehörde zu befragen - die wird sich freuen ;-) Gruß w.
Witzigam 23.03.2018 | 19:46
Hochrechnungen gibt es wieder bei der nächsten Bundestagswahl. Und wieso hat die Frau nur 4 EGP?? Grüße
Splittam 23.03.2018 | 23:23
Schön für Dich. Du hast Mut und wir haben große Probleme. Weiterhin viel Spaß mit Deiner Hochrechnung und Dein W. Mit freundlichen Grüßen
7-10er Splittam 23.03.2018 | 21:54
Och, der Paragraph 66 Absatz 1 Satz 7 NBeamtVG macht mir da eher Mut als Sorge: Renten,... ...sowie Zuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting unter Ehegatten... ...bleiben unberücksichtigt. Mag woanders anders aussehen.
10er Strikeam 24.03.2018 | 17:01
Da droht Versicherungspflicht bei der KSK!
W*lfgangam 26.03.2018 | 21:44
Hallo Experte, ich hoffe, Sie werden nicht so schnell befördert, dass Sie damit von der Onlineberatung mit Ihrer unkomplizierten/hilfreichen/rechtssicheren Art entbunden werden - und dann wieder andere 'flache' Beraterteams hier überschaubares Merkblattwissen verbreiten können *seufz Gruß w. PS: Natürlich, nur den besten Weg für Sie! :-)
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