Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Diese Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist.
Ist für den Anspruch die Arbeitsmarktlage maßgebend, so wird die Rente grundsätzlich nur befristet gezaht.
Sie sollten noch einmal Rücksprache mit Ihrem Rentenversicherungsträger halten, warum noch kein Bescheid erteilt werden konnte. Die Gründe, aus welchen Gründen eine Rente auf Zeit geleistet werden kann, wurde wie o.a. dargestellt.