Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenstatus geklärt, trotzdem kein Bescheid

von Eni20.10.2014 | 15:55
1043 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich hatte auf Eigeninitiative vor 5 Jahren eine Ausbildung im öffentlichen Dienst begonnen. Bis dahin wurde seit Mitte der 90er Jahre Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit gezahlt (immer wieder befristet). Aufgrund meines Hinzuverdienstes wurde diese in eine Rente wegen Berufsunfähigkeit umgewandelt. Laut Bescheid wurde diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bewilligt. Die Ausbildung wurde im September abgeschlossen.Da sich meine gesundheitliche Situation nicht gebessert, sondern vielmehr verschlechtert hat, stellte ich bereits im Juni einen Antrag auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung. Die hierfür benötigten Unterlagen wurden "kleckerweise" angefordert, sodass sich die Bearbeitung lange hin zog. Mittlerweile erhielt ich die Information, dass die Bearbeitung zwar abgeschlossen sei, der Bescheid aber erst erteilt werden könne, wenn die aktuellen Rentenwerte feststehen. Weiter wurde mir auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass auf Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung anerkannt worden, diese aber wieder befristet sei und deshalb erst ab April 2015 gezahlt würde. PROBLEM 1: Ich erhalte derzeit weiter Rente wegen Berufsunfähigkeit in sehr geringem Umfang und benötige dringend ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt. Da aber keine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, kann ich diese nicht nach SGB XII erhalten und wurde deshalb an das Jobcenter verwiesen. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht aber nur bei Erwerbsfähigkeit. Diese besteht meiner Einschätzung nach bei mir derzeit ebenfalls nicht, was durch die medizinischen Unterlagen, welche für den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung beigebracht wurden, auch bestätigt ist. Wonach habe ich derzeit Anspruch auf HzL. ? 2.PROBLEM: Wie kommt der späte Rentenbeginn zustande und warum kann nicht zunächst ein Bescheid mit den derzeit geltenden Rentenwerten erstellt werden? Wenn sich die erneute Befristung der Rente wegen vollkommener Erwerbsminderung in der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt begründet, warum wurde dann die Rente wegen Berufsunfähigkeit "auf Dauer" bewilligt. Gibt es die Möglichkeit,die Feststellung meines aktuellen Status´ per einstweiliger Anordnung auf dem Sozialgericht durchzusetzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Diese Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung. Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist.

Ist für den Anspruch die Arbeitsmarktlage maßgebend, so wird die Rente grundsätzlich nur befristet gezaht.

Sie sollten noch einmal Rücksprache mit Ihrem Rentenversicherungsträger halten, warum noch kein Bescheid erteilt werden konnte. Die Gründe, aus welchen Gründen eine Rente auf Zeit geleistet werden kann, wurde wie o.a. dargestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026