Die Rentenversicherung bietet bei Ihren schriftlichen Informationen grundsätzlich drei Varianten an:
- die Hochrechnung ohne Rentensteigerung
- die Hochrechnung mit einer jährlichen Anpassung von einem Prozent
- die Hochrechnung mit einer jährlichen Anpassung von aktuell zwei Prozent.
Wie Sie anhand dieser Varianten sehen, legt sich da auch die Rentenversicherung nicht auf einen jährlichen Mindestanpassungswert fest, sodass die die Hochrechnung Ihnen insoweit als Orientierungshilfe dienen sollen.
Ergänzend kann ich dazu leider nur anmerken, dass es in der Vergangenheit Jahre gegeben hat, in denen die Renten sich nicht erhöht haben.
Welche tatsächliche jährliche Steigerungsrate sich zukünftig durchschnittlich für den Zeitraum bis zu Ihrem Rentenbeginn ergeben wird, vermag ich an dieser Stelle nicht zu sagen.