Hallo Bert ,
der Rentenfreibetrag bei der nachgelagerten Besteuerung ist ein fester Eurobetrag und bleibt in den Folgejahren unverändert. 50 Prozent der Rente waren bei Einführung der nachgelagerten Besteuerung im Jahr 2005 steuerfrei.
Sofern die Rente sich durch Rentenerhöhungen erhöht, bleibt es bei dem damals festgesetzen Rentenfreibetrag. D.h. jede Rentenerhöhung erhöht zu 100 % das zu versteuernde Einkommen.
Ob ein Rentner Steuern zu zahlen hat, obliegt allein der Entscheidung des Finanzamtes.
Ein anschauliches Beispiel finden Sie in der Broschüre Versicherte und Rentner : Informationen zum Steuerrecht auf Seite 18. Der Link für die Broschüre lautet: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=25