Hallo !
Frage:
Ein bestimmter Teil der Rente ist freigestellt, sagen wir mal 50% sind nicht steuerpflichtig.
Nun gibt es eine Rentenerhöhung, ist dann diese Rentenerhöhung auch zu 50% nicht steuerpflichtig ?
Oder ist die Rentenerhöhung zu dem in dem Jahr dann geltenden Freibetrag, sagen wir mal 30% nicht steuerpflichtig ?
Danke für konstruktive Auskunft !
Bert