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Experten-Antwort

Rentensteuer

von boby07.02.2012 | 00:38
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 100% Schwerbehindert.Ab 1997 beziehe ich eine Erwerbsunfäikeitsrente+Witwerrente+Zusatzrente+Betriebsrente.alles zusammen 1737 Euro.Bis jetzt habe ich kein Steuererklärung gemacht und von Finanzamt keine Anforderung bekommen.Ab 25.01.2112 habe ich statt EUR eine Altesrente+WR+ZR+BR,der Einkommen hat sich nicht verendert.Muss ich jetzt,oder musste ich früher eine Steuererklärung machen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grds. unterliegen alle Einkommen der Steuerpflicht, sofern sie steuerpflichtig sind und den Grundfreibetrag überschreiten. Auch Renten zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften.

Da Ihre Renten der gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 begonnen haben, besteht hier ein Besteuerungsanteil von 50 %, bezogen auf das Jahr 2005, d. h. 50 % des Rentenbetrages aus dem Jahr 2005 wird als dauerhafter Freibetrag festgeschrieben. Abgezogen werden können weiterhin Werbungskosten u. Sonderausgaben (ggf. Pauschalen) und individuelle Freibeträge (z. B. auf Grund der Schwerbehinderung).

Eine Probeberechnung ist über den vorgenannten Steuerrechner bzw. über www.test.de/steuerrechner möglich. Auskünfte erteilen auch Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine und Finanzämter.

Ob und in welcher Höhe Sie letztendlich Steuern zu zahlen haben, entscheidet das Finanzamt.

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8 Antworten

DarkKnight RVam 07.02.2012 | 09:20
Hallo boby, es könnte durchaus sein, dass Sie bereits seit 2005 (geringe) Steuern hätten zahlen müssen. Eine Steuererklärung sollten Sie in jedem Fall abgeben! Rückwirkend ab dem Bezugsjahr 2005.
Karinam 07.02.2012 | 12:12
Hallo Boby, nach meinem Wissen müssen Sie keine Steuer zahlen, sollten Sie keine weiteren Einnahmen haben. Jede Rente wird extra berechnet, dann noch 100% behindert, ich würde nichts melden. Sollte Finanzamt sie auffordern, bekommen Sie auch keine Strafe zusätzlich. Grus Karin
Krämersam 07.02.2012 | 12:34
Ist die Rentensumme mit zusammen 1737€ Brutto oder Netto ? Immer daran denken , es geht immer NUR um Bruttobeträge... Ansonsten wurde das Thema Steuern auf Rente kürzlich hier erst sehr ausführlich besprochen : https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Zusätzlich können Sie mit 100% GdB noch 1.420€ Schwerbehindertenpauschbetrag in Abzug bringen ! Anhand des Einkommenssteuerechners lt. meinem Link können Sie sich dann ausrechnen ob ihr steuerpflichtiges Einkommen unter dem Freibetrag liegt und Sie damit Steuerpflichtig sind oder nicht. A
Mitleseram 07.02.2012 | 10:46
Wenn hier bereits seit 2005 Steuern angefallen wären, stelllt sich natürlich auch die Frage der Verjährung. Konkret gefragt: Ab wann setzt in einem solchen Fall die Verjährung der nachzuzahlenden Steuern ein? Nach vier, zehn oder gar erst nach 30 Jahren?
Karinam 07.02.2012 | 13:55
Hallo Herr Krämers, nicht jeder besitzt Ihr Wissen, und kann das alles ausrechnen.
Krämersam 07.02.2012 | 14:42
Naja, eine so grosse " Kunst " und Rechnerei ist das ganze ja nun auch nicht. Jeder der im Net einigermassen unterwegs ist , kann sich das selbst alles heraus " googeln " . Zumindest um mal grob einen Überblick über die eigene Situation hinsichtlich womöglicher Steuerklärung zu haben kann die Rechnung so aussehen : Man nehme die JahresrentenBRUTTObeträge davon 50% wenn vor 2005 berentet ( ist natürlich nicht ganz richtig, da ja nur der € Betrag der 2005er Rente festgeschrieben ist und nicht 50% von der heutigen Rente, also am besten die Beträge von 2005 gleich nehmen ) = Summe X plus ( falls vorhanden ) Einnahmen aus Miete , Pacht etc. dann geht von dieser Summe der " Einnahmen " folgendes ab : 1. Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge die im Steuerjahr gezahlt wurden 2. Beiträge zu Haftpflichtversicherungen iim Steuerjahr 3. mind. der Werbungskostenpauschbetrag von 102 € 4. Schwerbehindertenpauschbetrag ( falls vorhaden ) 5. Pflegepauschbetrag ( falls man jemanden pflegt ) 6. Außergwöhnliche Belastungen ( wie z.b. Kankheitskosten - falls vorhanden ) - mind. jedoch der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 72€ Das ergibt dann das zu versteuernde Einkommen . Selbiges in den Rechner eingeben und schon gibts das Ergebnis.
DarkKnight RVam 08.02.2012 | 07:00
Hallo Karin, Krämers versucht doch nur das Ganze ein wenig zu erläutern. Einfach nur zu schreiben, "nach meinem Wissen, müssen Sie keine Steuern zahlen", ist mir da ein wenig zu einfach. Oder kennen Sie boby persönlich und alles seine Einnahmen. Auch wenn wahrscheinlich keine "Strafen" für verspätete Rentner anfallen, könnte sich die Nachzahlung für mehrere Jahre auf mehrere hundert Euro belaufen. Zu den weiteren Einnahmen zählen z. B. auch die Einkünfte aus Kapitaleinkünften....(Sparerfreibetrag/Sparerpauschbetrag beachten)....... Also bleibe ich bei meinem Ratschlag, Einkommensteuererklärung abgeben, da ist man auf der sicheren Seite. 8)
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