Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIhre Steuerpflicht entsteht, weil Sie in der Summe der steuerpflichtigen Einkünfte über den Grundfreibetrag plus weiterer absetzbarer Beträge (Sonderausgabenabzug etc.) kommen. Die Rente allein für sich betrachtet würde noch nicht in die Steuerpflicht führen.
Steuerpflichtig sind dabei 50 % Ihrer Bruttorente plus Ertragsanteil der privaten BU-Rente plus die Kapitalerträge.
In den vergangenen Jahren haben die Finanzämter für Rentner, die Kapitaleinkünfte über dem Sparerfreibetrag hatten, aber nur eine geringe Rente, die NV-Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank ausgestellt, da in Summe keine Steuern zu zahlen waren. Das hat sich nun wegen des höheren Besteuerungsanteils der Rente und der Reduzierung des Sparerfreibetrages geändert.
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