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rentenüberprüfung

von gabriela26.07.2012 | 12:51
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11 Antworten

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Hallo ich beziehe seit februar 2012 eine arbeitsmarktrente. sie ist bis zum januar 2015 befristet. habe ich recht darauf, zu erfahren, ob eventuelle nachprüfungen geplant sind? ( zb. die arbeitsmarktlage ) vielen dank !

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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10 Antworten

santanderam 26.07.2012 | 13:05
Also ein Recht darauf haben sie nicht. Aber fragen Sie ruhig telefonisch nach, dann haben sie garantiert am naechsten Tag einen Nachpruefungstermin.
R.A.am 26.07.2012 | 14:28
Ich denke ähnlich wie @santander. Warum wollen Sie "schlafende Hunde" wecken? Die Arbeitsmarktlage kann sich jederzeit verbessern. Da jedoch niemand schon heute wissen kann, wie der Arbeitsmarkt morgen aussieht, kann man Ihnen heute auch keine verbindlichen Auskünfte dazu geben. "Arbeitsmarktrentner" sollten ständig mit einem Änderungsbescheid rechnen. Wer arbeiten kann, braucht auch keine (volle) Rente! MfG
Schweden-Ulliam 26.07.2012 | 19:25
Zitat von R.A. anzeigenausblenden
Genau, von meiner eigenen, leidvollen Erfahrung ausgehend, müssen sie immer damit rechnen, daß ein anderer Sachbearbeiter diese Sache in die Hände kriegt und die Angelegenheit dann anders bewertet. Und wenn der im Moment nicht allzuviel zu tun hat oder vielleicht seinem Kollegen eines Auswischen will, wird er sich sicher dieser Sache mal mit Freude annehmen. Solche Bescheide können auch relativ leicht widerrufen werden. Man kann es nicht generell sagen, aber Ihre Rechtsposition ist dabei sehr schwach.
=//=am 27.07.2012 | 09:34
Wenn Sie eine "Arbeitsmarktrente" bekommen, müssen Sie - zuindest vor Ablauf der Rente im Januar 2015 - NICHT mit einer Nachprüfung rechnen! Es sei denn, Ihr Gesundheitszustand bessert sich, was die DRV aber in der Regel nicht mitbekommt. Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen, KÖNNTE natürlich eine Überprüfung erfolgen. Die DRV hätte viel zu tun, wenn sie bei allen "Arbeitsmarktrentnern" monatlich oder jährlich prüfen würde, ob der Arbeitsmarkt noch verschlossen ist. Deshalb ist diese Rente ja auch auf das Höchstmaß von 3 Jahren begrenzt. Ein paar Monate vor Ablauf der Zeitrente müssen Sie dann einen Weitergewährungsantrag stellen. Die DRV schreibt Sie entsprechend an. Vorher brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen.
Klaus-Peteram 27.07.2012 | 16:07
Also die " Arbeitsmarkttlage " kann nun besser als aktuell nicht mehr sein. Gerasde auch Teilzeitkräfte werden doch überall händerringend gesucht - und nicht gefunden. Insofern hätte man diese Arbeitsmarktrenten schon längst allgemein aufheben bzw. überprüfen müssen/sollen und den Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte generell wieder als offen deklariren können - wenn man denn dies wirklich gewollt hätte oder will. Scheinbar ist aber der politische Wille dieses heisse Eisen mal richtig anzupacken nicht wirklich vorhanden. Deshalb würde ich mir keine Sorgen machen, das jemals eine einmal zuerkannte Arbeitsmarktrente wieder abnerkannt würden. Das läuft doch durch bis zur Altersrente. Der Verlängerungsantrag sit dsoch reine Formsache und letztlich eine Farce.
Schweden-Ulliam 27.07.2012 | 21:19
Also die " Arbeitsmarkttlage " kann nun besser als aktuell nicht mehr sein. Gerasde auch Teilzeitkräfte werden doch überall händerringend gesucht - und nicht gefunden. Insofern hätte man diese Arbeitsmarktrenten schon längst allgemein aufheben bzw. überprüfen müssen/sollen und den Arbeitsmarkt für Teilzeitkräfte generell wieder als offen deklariren können - wenn man denn dies wirklich gewollt hätte oder will. Scheinbar ist aber der politische Wille dieses heisse Eisen mal richtig anzupacken nicht wirklich vorhanden. Deshalb würde ich mir keine Sorgen machen, das jemals eine einmal zuerkannte Arbeitsmarktrente wieder abnerkannt würden. Das läuft doch durch bis zur Altersrente. Der Verlängerungsantrag sit dsoch reine Formsache und letztlich eine Farce.
Völlig korrekt! Ich hatte mal bei der DRV nachgefragt, warum mein 28 jähriger Nachbar eine sogenannte Arbeitsmarktrente erhält, obwohl er jederzeit bei meinem Chef als Pförtner arbeiten könnte. "Seltsamerweise" geht mein Nachbar jetzt einer geregelten Vollzeittätigkeit nach. Manchmal muß man den Behörden eben mal etwas auf die Sprünge helfen! Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass viele "Minijobber" durchaus die Möglichkeit hätten, reguläre Zeitarbeitsverträge zu bekommen. Aber das ist von Frührentnern und manchenArbeitgebern aus finanziellen Gründen nicht gewollt. Auch darum sollte sich der Gesetzgeber mal kümmern. Meine Möglichkeiten als "aufmerksamer Nachbar" sind leider sehr begrenzt! MfG
Was lehrt uns das, auch der Nachbar kann ein Heuchler sein bzw. andere Interessen haben.
Aufmerksamer Nachbaram 27.07.2012 | 19:43
Zitat von Klaus-Peter anzeigenausblenden
Völlig korrekt! Ich hatte mal bei der DRV nachgefragt, warum mein 28 jähriger Nachbar eine sogenannte Arbeitsmarktrente erhält, obwohl er jederzeit bei meinem Chef als Pförtner arbeiten könnte. "Seltsamerweise" geht mein Nachbar jetzt einer geregelten Vollzeittätigkeit nach. Manchmal muß man den Behörden eben mal etwas auf die Sprünge helfen! Im Übrigen bin ich davon überzeugt, dass viele "Minijobber" durchaus die Möglichkeit hätten, reguläre Zeitarbeitsverträge zu bekommen. Aber das ist von Frührentnern und manchenArbeitgebern aus finanziellen Gründen nicht gewollt. Auch darum sollte sich der Gesetzgeber mal kümmern. Meine Möglichkeiten als "aufmerksamer Nachbar" sind leider sehr begrenzt! MfG
Schweden-Ulliam 30.07.2012 | 18:40
Was lehrt uns das, auch der Nachbar kann ein Heuchler sein bzw. andere Interessen haben.
Also, falls Sie meinen sollten, ich sei ein "Heuchler", dann irren Sie sich gewaltig! In meinem Bekanntenkreis genieße ich großen Respekt wegen meiner offenen und direkten Art. MfG
Wenn sie den Richtigen erwischen, haben sie durchaus korrekt gehandelt, finde ich. Andererseits weiß man ja nicht genau bzw. vollständig, welche Ursachen und Hintergründe für das Verhalten maßgebend waren. Reine Faulheit, schlechte Erfahrungen mit dem letzten Arbeitgeber? Die Gefahr einer "Lynchjustitz" kann man nicht ausräumen. Überdies: Wo waren sie, als Wulff mit der Schmierseife handelte? Wo als Zumwinkel das Finanzamt beschiss? Wo als Herr Milbradt mit der Landesbank Sachsen die Geldpresse anwarf? Da ist ihr Nachbar nur ein kleiner Fisch.
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