Hallo Schorsch,
unser Sohn hat aus einem anderen Grund bei der örtlichen Rentenberatungsstelle der DRV nachgefragt und gleichzeitig die Frage gestellt, wie es sich mit einer Überprüfung verhält.
Er hat von ihm die Antwort bekommen, dass die DRV Bund Berlin nicht mehr nachprüft, die Regionalstellen aber schon. Natürlich hat/hätte die DRV Bund Berlin das Recht nachzuprüfen, es wird aber zumindest zur Zeit nicht praktiziert.
Ich weis natürlich nicht, ob im Gutachten unseres Sohnes "voraussichtlich" steht. Vermutlich steht da dauerhaft, weil bekannt ist, dass sich solche Krankheiten lebenslang hinziehen und sich auch nicht wesentlich bessern lassen ("wellenartig" immer wieder auftreten und auch die Medikamente helfen nicht, dass eine wesentliche Besserung eintritt).
Ich bin auch nicht mehr überprüft worden. Bei mir war biologisch sicher, dass es keine Besserung mehr gibt.
Ich weis nicht, was in den Regional-Rentenbescheiden steht. Ich habe mal gelesen, dass dort drin steht, das eine Überprüfung jederzeit vorgenommen werden kann. In den DRV-Bund Rentenbescheiden, steht davon nichts drin, sondern es ist nur (angekreuzt) auf unbestimmte Dauer. Auf unseren beiden Bescheiden steht nichts von "voraussichtlich dauerhaft".
Ich vermute deshalb auch dass in den Gutachten nichts von "voraussichtlich" steht sondern nur "dauerhaft". Wie gesagt: nur Vermutung. Leider kenne ich beide Krankheiten so gut, dass ich weis, dass medizinisch-biologisch, keine Besserung erfolgen kann. Die Diagnose möchte ich hier natürlich nicht nennen. Außerdem kommt es auch auf die Ausprägung einer Erkrankung bei gleicher Diagnose an und die Aussicht auf Besserung oder nicht.
Wenn es eventuell zu einer Besserung kommen könnte, vermute ich, hätte er nicht schon beim ersten Verlängerungsantrag die Rente "auf unbestimmte Dauer" bekommen.
Außerdem ist ja nicht gesagt, dass jede Regionalstelle überprüft. Bei Ihnen braucht auch nichts mehr überprüft werden, Sie haben Ihre BU-Rente nach altem Recht. Was soll sich da noch ändern. Es ist keinesfalls bei Ihnen damit zu rechnen, dass Sie wieder berufsfähig werden. Dies hat auch der Gutachter bei Ihnen festgestellt "nie wieder" und nicht "voraussichtlich nie wieder". Oder?
Ich habe nur geschrieben, was ein "Offizieller" der Rentenversicherung unserem Sohn mitgeteilt hat.
Noch was zur "Auflockerung". Mein Schwiegervater war unterschenkelamputiert und war deshalb "aG". Trotzdem wollte ihn das Versorgungsamt immer wieder sehen. Bis er eines Tages sagte, ob die Gutachter nachsehen wollten, ob das Bein wieder nachgewachsen sei. (smile).