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rentenüberprüfung

von nuri13.02.2008 | 11:34
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13 Antworten

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mein bekannter hat formulare zur rentenüberprüfung bekommen also zur weitergewährung der rente. ist dieses was besorgniserregend? er denkt jetzt er bekommt seine rente nicht mehr auf grund seiner schweren krankheiten, er ist eu rentner auf dauer. wer kann sich dazu kompetent äußern dankesehr

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, dies ist nicht besorgniserregend. Ihr Bekannter sollte die Anfrage einfach beantworten.

12 Antworten

Was soll das?am 13.02.2008 | 12:01
Dieses Thema wurde hier bereits zigmal hin-, her- und durchgekaut. Bitte Suchfunktion nutzen!
nuriam 13.02.2008 | 12:18
warum so aggressiv? können sie sich dafür was kaufen?
hilfestellungam 13.02.2008 | 12:24
Wann und in welchen Zeitabständen bei einer Rente eine sogenannte Überprüfung des Gesundheitszustandes erfolgt, wird individuell entschieden. Es kann eine Rente entzogen, wenn der Rentenversicherungsträger dem Leistungsempfänger nachweist , dass eine Änderung in den Verhältnissen eingetreten ist (in diesem Fall Besserung des Gesundheitszustandes). Es ist jedoch der Rentenversicherungsträger in der Beweispflicht. Im übrigen werden nach dem ab 01.01.2001 geltenden Rechts Renten wegen Erwerbsminderung grundsätzlich auf Zeit befristet. Nur in wenigen Ausnahme- fällen erfolgt eine Bewilligung auf Dauer. Allerdings sollte in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass ein Rentenempfänger auch Mitwirkungspflichten hat z.B. die Wahrnehmung von Untersuchungsterminen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.
bekissam 13.02.2008 | 13:12
Eine solche Anfrage ist weder besorgniserregend noch außergewöhnlich und sollte keinen Anlaß zu Bedenken geben, der Rentenanspruch könnte dadurch entfallen. Dazu wäre zunächst erst einmal eine formelle Anhörung notwendig und anschließend eine Bescheiderteilung. Gegen den Bescheid kann dann Widerspruch erhoben werden. Ganz so schnell schießen also die Preußen nicht. Zunächst reicht es aus, die Anfrage zu beantworten. Wenn Sie danach nichts mehr hören (oder lesen), wa es das schon.
Ex-Rentneram 13.02.2008 | 13:29
Selbstverständlich könnte die Überprüfung ergeben, dass Ihr Bekannter nicht mehr erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt künftig aus eigener Kraft bestreiten kann. In diesem Fall bräuchte er auch keine Rente mehr. Anderenfalls würde seine Rente wie bisher weitergezahlt. Wo ist also das Problem ? Verhungern braucht Ihr Bekannter nicht !
Ex-Rentneram 13.02.2008 | 14:44
.........die "formelle Anhörung" und der Widerspruch, der in einem solchen Fall bestimmt besonders schnell bearbeitet wird, würden allenfalls eine kleine "Galgenfrist" bewirken. Und falls der Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, muss die bis dahin gezahlte Rente sogar erstattet werden. Wenn die Rentenversicherung meint, eine Rente entziehen zu dürfen, dann tut die das auch. Formelle Anhörung und Widerspruch sind nur Formalitäten !
Rosannaam 13.02.2008 | 15:11
Was soll denn wieder diese Panikmache? In den seltensten Fällen wird eine Rente entzogen. Im Übrigen muß sich der RV-Träger auch schon bei der Anhörung an gewisse Fristen halten und kann nicht so hopplahopp die Rente entziehen. Die Frist ist in der Regel 4 Wochen! Nach Ablauf dieser Frist wird erst der Bescheid erteilt. Und für den Bescheid gilt ja dann ebenfalls wieder die 4-wöchige Widerspruchsfrist.
Ex-Rentneram 13.02.2008 | 17:21
Wieso Panikmache ? Ich rede Tacheles denn mit Schönrederei ist doch wohl niemandem geholfen, oder ? Und was bitteschön sind denn schon "4 Wochen", wenn es um eine existenzielle Frage geht ? Eine kleine, belanglose Galgenfrist, sonst nichts !
Rosannaam 13.02.2008 | 17:30
Wie lange sollte denn Ihrer Meinung nach die Frist sein, 1 Jahr, 2 Jahre ... ? Eine Dauerrente wird doch nur entzogen, WENN sich eine gravierende Änderung ergeben hat! Die Entziehungsfristen sind gesetzlich vorgeschrieben (§ 100 Abs. 3 SGB VI). Oder meinen Sie, der Sachbearbeiter der DRV kann nach Gutdünken auf irgendeinen von ihm gewählten Zeitpunkt die Rente entziehen? Und - in der Regel muß im Widerspruchsfall die Rente bis zu dessen Abschluß weitergezahlt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist die Rente zurückzuzahlen. Währenddessen hat man Zeit, eine Sozialleistung wie ALG o.ä. zu beantragen. Ja, ich halte es für eine Panikmache, wenn bei einer einfach gestellten Frage "was muss ich machen, wenn..." gleich der Hammer mit möglicher Entziehung der Rente kommt. Eingangs hatte ich übrigens erwähnt, dass in den SELTENSTEN Fällen bei einer Nachprüfung die Rente entzogen wird. Und die existentielle Frage stellt sich auch oft genug in anderen Bereichen, da nützt es niemanden, wenn er nur Schwarzmalerei aufgetischt bekommt.
Ex-Rentneram 13.02.2008 | 17:57
"........Und - in der Regel muß im Widerspruchsfall die Rente bis zu dessen Abschluß weitergezahlt werden. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist die Rente zurückzuzahlen." Habe ich etwas anderes behauptet ? ".........Eingangs hatte ich übrigens erwähnt, dass in den SELTENSTEN Fällen bei einer Nachprüfung die Rente entzogen wird." Na, wie schön ! Dann kann sich unser/e Fragesteller/in ja ganz lässig zurücklehnen ! Ich gehörte allerdings nicht zu diesen "SELTENSTEN" Fällen. So ein Pech aber auch ! Das was Sie hier als "SCHWARZMALEREI" bezeichnen, war für mich bittere Realität ! Und jetzt erzählen Sie mir bloß noch, dass ich ein Einzelfall bin. (Lachen tue ich dann später !)
Rosannaam 13.02.2008 | 18:17
Auch wenn Sie als Betroffener (was mir ehrlich leid tut) noch so verbittert sind, sind Sie trotzdem ein Einzelfall und absolut nicht die Regel. Ich kenne die Gründe der Rentenentziehung bei Ihnen natürlich nicht und kann nichts dazu sagen. Aber ich nehme doch mal an, dass Sie wenigstens Widerspruch eingelegt haben? Oder nicht, nach dem Motto: Ist doch nur eine Farce. So spricht es auf jeden Fall aus Ihren Beiträgen... Und ich bleibe trotzdem dabei: ja, der Fragesteller sollte sich entspannt zurücklehnen und abwarten, ob überhaupt (medizinisch)und/oder was geprüft wird. Denn man kann sich VORHER auch unnötigen Streß selbst bereiten. Das ist und bleibt meine Meinung, auch aus meiner Erfahrung heraus bei der ach so bösen DRV. Trotzdem wünsche ich Ihnen noch einen schönen Abend. Ich mache jetzt FEIER-Abend.
Ex-Rentneram 13.02.2008 | 18:51
Nur zur Info: Ich gehe aufs Ganze. Klage läuft noch !
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