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Experten-Antwort

Rentenübersicht, Frist verpasst

von Manuel28.07.2014 | 20:31
1540 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter wird ab Herbst diesen Jahres ihre Rente beziehen. Letztes Jahr im Herbst kam ein Brief mit ihrer Rentenübersicht und der Bitte einige Lücken zu füllen. Diesen Brief hat sie ignoriert. 6 Monate später kam dann ein Brief mit der Berechnung der Rente auf Grundlage ihrer bekannten Daten. Leider hat sie diesen auch nicht beachtet. Ich habe die Briefe erst heute gesehen und in dem zweiten Brief stand etwas von einer Frist von 1 Monat um dagegen Einspruch zu erheben. Dieser Monat ist auch bereits verstrichen. Ist es jetzt zu spät die fehlenden Lücken noch zu füllen? Da vor allem scheinbar die Zeiten der Kindererziehung fehlen geht es hier bei 4 Kindern doch um eine erhebliche Summe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2014 | 09:43

Nein, es ist nicht zu spät. Spätestens bei der Rentenantragstellung sollten alle fehlenden Zeiten geltend gemacht werden.

3 Antworten

Angiam 28.07.2014 | 21:19
Sie sollte jetzt die Briefe beantworten und Angaben zu den aufgezeigten Lücken machen. Wegen den Kindern sollte sie aufschreiben, dass sie 4 Kinder erzogen hat und die Geburtsurkunden mitschicken. Am besten schreibt sie noch dazu, dass sie Rente beantragen möchte. Daraufhin wird ihr die DRV die entsprechenden Vordrucke zuschicken, die sie dann ausfüllen kann. Alternativ kann sie auch einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren und sich dort helfen lassen die Formulare auszufüllen. Allerdings muss man oft ca. 3 Monate auf einen Termin warten. Aber zu spät ist es nicht, um Ihre Frage zu beantworten. Sie sollte sich bloß nun endlich darum kümmern, sonst wird die Rente falsch berechnet und fällt zu gering aus.
Schadeam 28.07.2014 | 21:59
Auch ich kann nur dazu raten sich umgehend zu kümmern. Wenn im Herbst die Rente beginnen soll, ist es dafür Ende Juli sicher nicht zu früh. Rentenantrag und Kindererziehungszeitenantrag kann man auch im Rathaus stellen..... Die Zeit eilt - sonst geht in 2 Monaten wieder das bekannte Gejammere los, dass die böse DRV die Rente nicht pünktlich, oder zu niedrig, oder wie auch immer nicht zahlt....und alle sind schuld daran, nur nicht die arme Frau um die es geht.
W*lfgangam 28.07.2014 | 22:29
Hallo Manuell, es reicht völlig, wenn Ihre Mutter im Herbst (3 Monate vor Rentenbeginn) den Rentenantrag stellt und dann zu den Lücken Stellung nimmt/sie belegt - sind im Rentenantrag eh die gleichen Fragen/Vordrucke (wie im Klärungsverfahren, das jetzt erst mal abgeschlossen worden ist), warum dann noch kurz vorher ein Verwaltungsverfahren vorschalten?! Und ja, es geht nichts verloren - der Bescheid über die Feststellung der Zeiten beinhaltet nur die bekannten Zeiten ...die 'neuen'/Kinder kommen dann mit dem Rentenverfahren automatisch dazu. Gruß w. ...anders als Vorrednerin Angi, würde ich diese Fälle auf den Rentenantrag legen (siehe Beitrag Schade), und nicht noch vorher eine 'Klärung' einleiten – man hat ja sonst nichts zu tun ;-)
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