Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNach derzeitiger Gesetzeslage darf der Rentenbetrag bei einer Umwandlung einer EM-RT in eine Altersrente nicht geringer werden. Er kann sich aber erhöhen, wenn vom Anfang der EM-RT bis zur Umwandlung noch rentenrechtliche Zeiten dazu erwirtschaftet werden. Jede Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann Ihnen bei Ihren Fragen helfen.
Ihre EM-RT wird kraft Gesetz mit 65 in die Regelaltersente umgewandelt. Bei dieser Umwandlung wird die Rente neu berechnet. Sollte der Rentenbetrag höher sein, kommt dieser zur Auszahlung, sollte er weniger werden wird der EM-RT-Betrag weiter ausgezahlt. Die fehlenden Jahre die der AG nicht gezahlt hat, sollten Sie beim Umwandlungsantrag angeben, das wird dann neu geprüft. Eine Schwerbehinderung von evtl. 100 MdE spielt bei der RT-Höhe keine Rolle. Auskünfte können Sie bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV bekommen.
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