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Rentenumwandlung Erwerbsminderung/Altersrente

von tvdelle07.05.2007 | 18:09
3186 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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in 2001 bekamich den Rentenbescheid"Rente wegen voller Erwerbsminderung". Am 15.05. werde ich 65 Jahre alt. Auf meinen Antrag bekam ich den Bescheid: "Altersrenterente für schwerbehinderte Menschen", Beginn: 01.09.20076! Der Rentenbetrag blieb aber ungefähr gleich. Ist das korrekt? Ich habe früher sehr gut verdient, und jetzt ist das richtig? Wer hilft bei einer Überprüfung?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 07:58

Nach derzeitiger Gesetzeslage darf der Rentenbetrag bei einer Umwandlung einer EM-RT in eine Altersrente nicht geringer werden. Er kann sich aber erhöhen, wenn vom Anfang der EM-RT bis zur Umwandlung noch rentenrechtliche Zeiten dazu erwirtschaftet werden. Jede Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV kann Ihnen bei Ihren Fragen helfen.

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 10:20

Ihre EM-RT wird kraft Gesetz mit 65 in die Regelaltersente umgewandelt. Bei dieser Umwandlung wird die Rente neu berechnet. Sollte der Rentenbetrag höher sein, kommt dieser zur Auszahlung, sollte er weniger werden wird der EM-RT-Betrag weiter ausgezahlt. Die fehlenden Jahre die der AG nicht gezahlt hat, sollten Sie beim Umwandlungsantrag angeben, das wird dann neu geprüft. Eine Schwerbehinderung von evtl. 100 MdE spielt bei der RT-Höhe keine Rolle. Auskünfte können Sie bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV bekommen.

7 Antworten

Reginaam 07.05.2007 | 18:46
Warum sollte sich ihrer Meinung nach die Rentensumme ändern? Haben Sie nach dem Leistungsfall (dem Zeitpunkt, ab dem sie erwerbsgemindert/erwerbsunfähig wurden) noch gearbeitet und wurden dafür Rentenversicherungsbeiträge abgeführt?
tvdelleam 08.05.2007 | 08:50
Im ersten Rentenbe-scheid (2001) steht: Dauer des Leistungsbezu-ges bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, danach besteht ein Anspruch auf Regelalter-rente. Die Pflichtbeiträge lagen in den Jahren bis 2001 über 6.ooo,oo DM. Dazu kommt noch, dass ich ca. 3 Jahre (!) von einem Auftraggeber kein Geld bekommen habe, sondern nur Gerichtsbe-schlüsse! Zählt das überhaupt nicht? Was ist mit meiner 100 %-igen Behinderung? Fragen über Fragen, die mir keiner genau beantwortet. Woran kann man sich wenden? Ach so, bei meinen Krankheiten kann und darf ich nicht arbeiten, möchte aber gerne noch leicht tätig sein!
tvdelleam 08.05.2007 | 11:28
Danke für die (hoffentlich) nützliche Antwort!
skatam 08.05.2007 | 13:09
sie können auch zum PFARRAMT gehen... skat
tvdelleam 08.05.2007 | 16:50
Ist diese Antwort ernst gemeint, oder soll ich mich beerdigen lassen?
Reginaam 08.05.2007 | 17:57
Im ersten Rentenbe-scheid (2001) steht: Dauer des Leistungsbezu-ges bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, danach besteht ein Anspruch auf Regelalter-rente. >> Das stimmt. Die Pflichtbeiträge lagen in den Jahren bis 2001 über 6.ooo,oo DM. >> Diese Beiträge wirken sich doch schon auf ihre jetzige Rente aus? Sollen die jetzt doppelt angerechnet werden? Dazu kommt noch, dass ich ca. 3 Jahre (!) von einem Auftraggeber kein Geld bekommen habe, sondern nur Gerichtsbe-schlüsse! >> Auftraggeber... also das klingt nicht nach einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sondern eher nach einer selbständigen Tätigkeit. Für eine solche gibt es keine Rente. Falls Sie jedoch abhängig beschäftigt waren und grundsätzlich für diese Beschäftigung Pflichtbeiträge für die Rentenversicherung zu zahlen waren, können Sie für diese Zeiträume (die ja dann momentan als Lücke in ihrem Konto stehen müssten) natürlich auch beantragen, dass diese sich auf die Rente auswirken. Nicht nur auf die Regelaltersrente, denn wenn diese vor dem Leistungsfall der medizinischen Rente gelegen haben, könnte sich das auch dort positiv auswirken. Was ist mit meiner 100 %-igen Behinderung? >> Hat rentenrechtlich für Sie nichts zu bedeuten. Fragen über Fragen, die mir keiner genau beantwortet. Woran kann man sich wenden? >> An jede Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
?-?am 08.05.2007 | 18:12
Hallo tvdelle, sie kennen wahrscheinlich skat noch nicht, er tritt hier im Forum unter schätzungsweise 10 verschiedenen Pesudonymen auf (u.a. skat, dildo, gülle, super man). Man kann ihn hier guten Gewissens als Forendepp (nicht Forentroll) bezeichnen
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